Autor Thema: [Allg] Versetzung zu neuem Dienstherr  (Read 1604 times)

beamerslast

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[Allg] Versetzung zu neuem Dienstherr
« am: 02.04.2025 14:08 »
Hallo,
ich bin Beamter im mittleren Dienst und möchte meinen Dienstherrn wechseln. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir eine Versetzung zum 01.10.2025 genehmigt. Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren schneller zu machen. Ich würde gerne schon früher gehen. Mein neuer Arbeitgeber hätte mich auch gerne früher. Ist es sinnvoll zu kündigen sodass ich schon in 3 Monaten wechseln kann?
« Last Edit: 09.04.2025 18:05 von Admin »

BEAliMenTER

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #1 am: 02.04.2025 14:14 »
Du kannst als Beamter nicht kündigen.

beamerslast

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #2 am: 02.04.2025 14:18 »
Ich kann aber meine Entlassung beantragen und dann erneut ernannt werden?

Organisator

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #3 am: 02.04.2025 14:51 »
Ich kann aber meine Entlassung beantragen und dann erneut ernannt werden?

Klar kannst du das. Für eine neue Ernennung bräuchte es noch nicht einmal eine Entlassung.

Viele scheuen den Schritt mit der Entlassung, da es sich der neue Dienstherr zwischendurch noch anders überlegen kann und es einen Anspruch auf Ernennung gibt.

bettelmusikant

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #4 am: 02.04.2025 14:57 »
Sind beides Beamtenverhältnisse? Die Begrifflichkeiten ("derzeitiger Arbeitgeber" "neuer Arbeitgeber") schüren Zweifel.
Falls ja gibt eine weitere Option: Direkt bei neuen Dienstherren ernennen lassen. Damit endet automatisch das Dienstververhältnis zum bisherigen Dienstherren (§ 22 II BeamStG: "Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird")
Achtung: Wird auch "Raubernennung" genannt und nicht immer gerne durchgeführt...Aber ist eine Option

Tagelöhner

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #5 am: 02.04.2025 17:18 »
War auch mein erster Gedanke...als Beamter vom Arbeitgeber und einer Kündigung zu sprechen, fühle mich mal wieder massiv bestätigt, dass die Bestenauslese bzw. eine Ernennung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Verbindung mit vorab zu vermittelnden Grundkenntnissen des eigenen besonderen Dienstverhältnisses zunehmend ein Märchen sind.

Kläre mit deinem neuen Dienstherr die Möglichkeit der Raubernennung ab und wie sich das auf die Versorgungslasten zwischen den Dienstherren auswirken würde.

Thomber

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #6 am: 03.04.2025 13:36 »
Zitat
Kläre mit deinem neuen Dienstherr die Möglichkeit

und dann vom Bestenauswahl sprechen....   ;D

Schmitti

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Antw:Versetzung zu neuem Dienstherr
« Antwort #7 am: 04.04.2025 10:31 »
Solll er etwa den alten Dienstherrn fragen, ob der ihn raubernennt?  ;)