Ungleichbehandlung Versetzung

Begonnen von HesseJVA, 02.04.2025 20:41

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HesseJVA

Guten Abend,

ich habe vor einem Jahr einen Versetzungsantrag nach RLP gestellt. Die dort aufnehmende JVA hätte mich direkt genommen. Seitens dem aktuellen Dienstherren wurde mir eine ,,Sperre" von 5 Jahren erteilt.
Ich habe in meinem Versetzungsantrag als Gründe angegeben, einfacher Fahrtstrecke 125 km und Pflegebedürftigkeit meines Sohnes mit Pflegegrad3 und dadurch Heimatnahe Versetzung um meine Frau mehr Unterstützen zu können.
Nunmehr habe ich erfahren, dass Anfang des Jahres zwei Kollegen eine Versetzung mit einer Sperre von 3 Jahren genehmigt wurde. Der eine Kollege wechselt auch nach RLP der andere innerhalb von Hessen.
Was kann ich tun bzw. wie würdet ihr vorgehen, damit meine Sperrfrist auf 3 Jahre verkürzt wird.
Über meinen Antrag hatte noch der alte Anstaltsleiter entschieden und mir persönlich mitgeteilt, dass es ein Prinzipsache ist und er keine Ausnahme machen wird. Über die Anträge der Kollegen hat die ersatzweise Anstaltsleitung entschieden. Die neue Anstaltsleitubg wird erst ab 1.5 in den Dienst kommen.
Danke für eure Tipps und vielleicht eigene Erfahrungen. Ein zeitnaher Wechsel wäre wirklich wichtig, da meine Frau mittlerweile sehr ausgebrannt ist und ich sie einfach nicht mehr unterstützen kann.

Casa

Sperrzeit für Versetzungen?

Frag die übergangsweise Anstaltsleitung bzw. beantrage die Versetzung. Ansonsten bleibt nur der Rechtsweg.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Ministerialrat

schonmal etwas von "feindlicher Übernahme" gehört? bewirb dich einfach regulär in RLP und lass dich dort ernennen. Durch die neue Ernennung hat dein alter Dienstherr dich automatisch zu entlassen bzw. bist du automatisch entlassen. Ist zwar nicht gerne gesehen, aber ein Dienstherr, der seine Leute zwangsweise hält, hat nichts anderes verdient.

FGL

Zitat von: Ministerialrat in 25.01.2026 19:38schonmal etwas von "feindlicher Übernahme" gehört? bewirb dich einfach regulär in RLP und lass dich dort ernennen. Durch die neue Ernennung hat dein alter Dienstherr dich automatisch zu entlassen bzw. bist du automatisch entlassen. Ist zwar nicht gerne gesehen, aber ein Dienstherr, der seine Leute zwangsweise hält, hat nichts anderes verdient.
... keine Versorgungslasten mehr zu tragen, die trägt dann allein der aufnehmende Dienstherr - weshalb Raubernennungen immer unattraktiver werden, je dienstälter so ein Beamter ist. Entsprechend sollte man nicht mit einer Raubernennung planen, wenn der aufnehmende Dienstherr diese nicht in Aussicht gestellt hat.

Ministerialrat

Zitat von: FGL in Gestern um 13:29sollte man nicht mit einer Raubernennung planen, wenn der aufnehmende Dienstherr diese nicht in Aussicht gestellt hat

logisch. sie aber per se auszuschließen wäre selten dämlich. man kann (und sollte) durchaus offen mit dem neuen Dienstherr, der im vorliegenden Fall eine Einstellungsabsicht grds. hat, über diese Möglichkeit sprechen, da der aktuelle Dienstherr sich anscheinend auf offiziellem Weg querstellt. -> Fragen kostet nichts!

clarion

Meiner Erfahrung nach kommen Raubernennung nur sehr selten vor und bei "normalen" Beamten ohne Spezialistenfähigkeiten noch seltener.