Die Vergütung richtet sich immer nach den übertragenen Tätigkeiten. Die Ausschreibung heißt sehr wahrscheinlich, dass geplant ist, Tätigkeiten der EG 6 zu übertragen, evtl. auch erst nach entsprechender Einarbeitung vollumfänglich.
Wenn du dann alle Voraussetzungen erfüllst, wirst du auch nach EG 6 bezahlt. Falls Anforderungen in der Person bestehen, die du nicht erfüllen solltest (bspw. könnte das ein Master-Studium für die EG 13 sein), wirst du eine EG darunter eingruppiert, jedenfalls bis du die Voraussetzungen erfüllst (z.B. einen Lehrgang oder sowas).
Wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hat man einen Anspruch darauf, diese bis zur Zeit 3 Jahren anerkannt zu kriegen, was dann in Stufe 3 resultiert. Das ist im Allgemeinen nur beim Wechsel innerhalb des öD ein Thema.
Darüber hinaus gibt es so genannte förderliche Zeiten. Die können bei entsprechenden Zeiten sogar bis zur Einstufung in Stufe 6 (=15 Jahre Erfahrung) führen. ABER, das dient offiziell zur Deckung des Personalbedarfs. Heißt für dich, dass das VOR der Vertragsunterschrift verhandelt werden muss, du sagst, dass du unter Stufe xyz nicht kommst, die dich haben wollen, und niemand sonst geeignetes da ist, der für weniger Geld kommt. Soweit zumindest die kurze Theorie.
Abzüge sind natürlich bei Arbeitnehmern die gleichen wie sonst wo auch. Dazu kommt die betriebliche Altersvorsorge (VBL oder regional etwas anderes). Vor- und Nachteile sind natürlich relativ und abhängig von den bisherigen Erfahrungen (siehe z.B. Diskussionen über "pünktliche Gehaltszahlung" oder sowas).
