Autor Thema: Frage zu Wechsel von Wirtschaft in öffentl. Dienst  (Read 846 times)

anonym8707

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Hallo,
ich überlege gerade von der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst zu wechseln.
Leider kenne ich mich beim Thema Vergütung hier nicht gut aus und hoffe jemand kann meine Fragen beantworten.
Es handelt sich um eine Sachbearbeiter Stelle.
In der Ausschreibung steht "Eine Vergütung bis zu Entgeltgruppe 6 TVöD"
Heißt das nun die Stelle ist so eingruppiert und ich werde so vergütet oder könnte es auch sein, dass ich darunter eingestuft werden?
Ich habe im Internet gelesen, dass es zusätzlich noch eine Gehaltssteigerung aufgrund Erfahrungsjahren gibt. Ich arbeite seit 2011 als Sachbearbeiterin. Laut den Tabellen kann man aber nur maximal Erfahrungsstufe 3 bei Neueinstellung erhalten. Gibt es die Möglichkeit in relativ kurzer Zeit auf die Stufe 5 (ab 5 Jahre Erfahrung) zu kommen oder muss ich dann die Regelzeit abwarten?
Soweit ich gesehen habe sind die Abzüge identisch egal ob öffentl. Dienst oder freie Wirtschaft.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Oder gibt es vielleicht noch Vorteile die ich nicht kenne?

Danke

Gewerbler

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Antw:Frage zu Wechsel von Wirtschaft in öffentl. Dienst
« Antwort #1 am: 04.04.2025 14:09 »
Die Vergütung richtet sich immer nach den übertragenen Tätigkeiten. Die Ausschreibung heißt sehr wahrscheinlich, dass geplant ist, Tätigkeiten der EG 6 zu übertragen, evtl. auch erst nach entsprechender Einarbeitung vollumfänglich.
Wenn du dann alle Voraussetzungen erfüllst, wirst du auch nach EG 6 bezahlt. Falls Anforderungen in der Person bestehen, die du nicht erfüllen solltest (bspw. könnte das ein Master-Studium für die EG 13 sein), wirst du eine EG darunter eingruppiert, jedenfalls bis du die Voraussetzungen erfüllst (z.B. einen Lehrgang oder sowas).

Wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hat man einen Anspruch darauf, diese bis zur Zeit 3 Jahren anerkannt zu kriegen, was dann in Stufe 3 resultiert. Das ist im Allgemeinen nur beim Wechsel innerhalb des öD ein Thema.
Darüber hinaus gibt es so genannte förderliche Zeiten. Die können bei entsprechenden Zeiten sogar bis zur Einstufung in Stufe 6 (=15 Jahre Erfahrung) führen. ABER, das dient offiziell zur Deckung des Personalbedarfs. Heißt für dich, dass das VOR der Vertragsunterschrift verhandelt werden muss, du sagst, dass du unter Stufe xyz nicht kommst, die dich haben wollen, und niemand sonst geeignetes da ist, der für weniger Geld kommt. Soweit zumindest die kurze Theorie.

Abzüge sind natürlich bei Arbeitnehmern die gleichen wie sonst wo auch. Dazu kommt die betriebliche Altersvorsorge (VBL oder regional etwas anderes). Vor- und Nachteile sind natürlich relativ und abhängig von den bisherigen Erfahrungen (siehe z.B. Diskussionen über "pünktliche Gehaltszahlung" oder sowas). :)