Autor Thema: Garantiebetrag in Folgestufen bei Höhergruppierung  (Read 1078 times)

Dani75

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Hallo zusammen,

auch ich habe eine Frage zu Höhergruppierung/Garantiebetrag und hoffe ihr könnt mir mit eurem Wissen weiterhelfen.

Ich habe momentan etwas mehr als die Hälfte der Zeit in der E11 Stufe 4 rum. Bis zu meinem Aufstieg in Stufe 5 dauert es also noch etwas. Nun steht aber eine Höhergruppierung nach E12 im Raum. Ein konkreter Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Ich versuche deswegen gerade unterschiedliche Szenarien durchzuspielen.

Würde ich aktuell höhergruppiert werden, würde ich aufgrund der gleichen Tabellenentgelte ja in Stufe 3 der E12 landen und somit mein aktuelles Gehalt + den Garantiebeitrag von 180€ erhalten. Da ab E12 aber leider die Jahressonderzahlung deutlich geringer ausfällt, bringt das nicht gerade einen großen Vorteil, aber immerhin bringt es überhaupt einen. Sorgen mache ich mir eher darum, wie sich die Höhergruppierung auf meine späteren Gehälter auswirkt.

Im Normalfall würde ich ja in etwas mehr als einem Jahr in E11 Stufe 5 kommen. Mit Höhergruppierung würde ich mich zu dem Zeitpunkt aber immer noch in Stufe 3 der E12 befinden. Wenn man nun diese beiden Entgelte vergleicht, sieht man doch einen erheblich Unterschied... E12 Stufe 3 ist fast 700€ geringer als E11 Stufe 5. Selbst mit E12 Stufe 4 liege ich etwas später immer noch unter dem Wert, den ich zu dem Zeitpunkt ohne Höhergruppierung in E11 erhalten würde.

Ich frage mich daher, ob es für folgende Stufen (in meinem Fall 4 und 5) dann auch entsprechende Garantiebeträge gibt? Wenn ja, wie werden die berechnet? Zusätzliche 180€ würden mir bei einer Differenz von fast 700€ ja auch nicht wirklich weiterhelfen. Dem Paragraph §17 kann ich irgendwie nichts zu weiteren Anpassungen in den folgenden Stufen entnehmen. Da geht es immer nur um die Berechnung im Hinblick auf die derzeitige Stufe.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand von euch da etwas auskennt.

Herzliche Grüße
Daniela

MoinMoin

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Antw:Garantiebetrag in Folgestufen bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 04.04.2025 07:33 »
Wer sich aus der EG11 S4 höhergruppieren lässt, wird lange warten bis er monetär besser gestellt ist, als wenn er einfach Eg11 bleibt. Der break Even kann da 10 Jahre in der Zukunft liegen.

Also verzichtet man drauf, oder macht einen der beiden folgenden Deals:
Man erledigt die Arbeit der 12 ohne das sie übertragen werden und lässt sich sie übertragen, wenn man in Stufe 5 ist.
Oder man lässt sich die Tätigkeiten vorübergehend übertragen, bekommt die Zulage zur EG12 und  lässt sich die Tätigkeiten dauerhaft übertragen, wenn man in Stufe 5 ist.

troubleshooting

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Antw:Garantiebetrag in Folgestufen bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 04.04.2025 10:23 »
Ich habe momentan etwas mehr als die Hälfte der Zeit in der E11 Stufe 4 rum. Bis zu meinem Aufstieg in Stufe 5 dauert es also noch etwas. Nun steht aber eine Höhergruppierung nach E12 im Raum. Ein konkreter Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Ich versuche deswegen gerade unterschiedliche Szenarien durchzuspielen.


Du hast genau das Thema, was hier auch schon bei Wann Stufengleicher Aufstieg behandelt wurde.
Daher fanden sich bei meinem letzten AG keine erfahrenen Leute für Führungspositionen.

Ist die Frage, wie dein AG damit umgeht?

Wenn der AG bzw. insbesondere die Pers. stur ist, jeden Aufstieg (und die damit verbundenen Aufgaben) aus der 11/4 ablehnen.

Ausgleichend wären:
- Aufstieg 11/4 -> 12/3 + Zulage (über die 180€ hinaus)
- Aufstieg abwarten bis 11/5 (hier im Bundesland vom Ministerium untersagt)
- Vorübergehende Übertragung + Zulage bis zum Zeitpunkt 11/5, dann feste Übertragung (hier ebenfalls untersagt)

Warnstreik

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Antw:Garantiebetrag in Folgestufen bei Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 04.04.2025 11:18 »
Genau wie troubleshooting sagt: Aus der 11/4 mit 2 Jahren hochgruppiert zu werden ist absolut das schlimmste was man aufstiegsmäßig tun kann.

Aufsteigen erst wenn man die 11/5 erreicht hat oder (wenn man das klar kommuniziert) bekommt man eine vorgezogene Stufe.

Dani75

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Antw:Garantiebetrag in Folgestufen bei Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 05.04.2025 12:09 »
Danke für eure Antworten. Dann hab ich den TV-L ja doch richtig interpretiert.

Dann werd ich meinem Arbeitgeber mal meine konkrete Situation schildern und hoffen, dass wir da irgendwie eine gemeinsame Lösung finden :)