Hallo zusammen,
auch ich habe eine Frage zu Höhergruppierung/Garantiebetrag und hoffe ihr könnt mir mit eurem Wissen weiterhelfen.
Ich habe momentan etwas mehr als die Hälfte der Zeit in der E11 Stufe 4 rum. Bis zu meinem Aufstieg in Stufe 5 dauert es also noch etwas. Nun steht aber eine Höhergruppierung nach E12 im Raum. Ein konkreter Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Ich versuche deswegen gerade unterschiedliche Szenarien durchzuspielen.
Würde ich aktuell höhergruppiert werden, würde ich aufgrund der gleichen Tabellenentgelte ja in Stufe 3 der E12 landen und somit mein aktuelles Gehalt + den Garantiebeitrag von 180€ erhalten. Da ab E12 aber leider die Jahressonderzahlung deutlich geringer ausfällt, bringt das nicht gerade einen großen Vorteil, aber immerhin bringt es überhaupt einen. Sorgen mache ich mir eher darum, wie sich die Höhergruppierung auf meine späteren Gehälter auswirkt.
Im Normalfall würde ich ja in etwas mehr als einem Jahr in E11 Stufe 5 kommen. Mit Höhergruppierung würde ich mich zu dem Zeitpunkt aber immer noch in Stufe 3 der E12 befinden. Wenn man nun diese beiden Entgelte vergleicht, sieht man doch einen erheblich Unterschied... E12 Stufe 3 ist fast 700€ geringer als E11 Stufe 5. Selbst mit E12 Stufe 4 liege ich etwas später immer noch unter dem Wert, den ich zu dem Zeitpunkt ohne Höhergruppierung in E11 erhalten würde.
Ich frage mich daher, ob es für folgende Stufen (in meinem Fall 4 und 5) dann auch entsprechende Garantiebeträge gibt? Wenn ja, wie werden die berechnet? Zusätzliche 180€ würden mir bei einer Differenz von fast 700€ ja auch nicht wirklich weiterhelfen. Dem Paragraph §17 kann ich irgendwie nichts zu weiteren Anpassungen in den folgenden Stufen entnehmen. Da geht es immer nur um die Berechnung im Hinblick auf die derzeitige Stufe.
Ich würde mich freuen, wenn sich jemand von euch da etwas auskennt.
Herzliche Grüße
Daniela