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Kann der Personalrat auch Vorgesetzte vertreten, wenn diese sich an ihn wenden?

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tb2022:

--- Zitat von: 2strong am 05.04.2025 00:01 ---Unter dem Verweis wird auf Leiter der Dienstselle angestellt bzw. deren Vertreter. Ein Referatsleiter dürfte dann ganz regelmäßig nicht in Betracht kommen. Und mit Personalverantwortung meint der Fragesteller ganz sicherlich auch nicht Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Kündigung, sondern 08/15-Leitungsbefugnisse, die sich meist in der Genehmigung von Urlaubsanträgen und dem Votum als Erstbeurteiler erschöpfen.

--- End quote ---

Ja, genauso meine ich es: Leiter eines Fachreferats, keine Personalabteilung.

FearOfTheDuck:
Alles klar, danke für die Erläuterung. Damit kann er natürlich gewählt werden.

tb2022:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 05.04.2025 14:21 ---Alles klar, danke für die Erläuterung. Damit kann er natürlich gewählt werden.

--- End quote ---

Vielen Dank!

totoughtotame:
Natürlich. Ich finde, es ist gerade auch der Job des PR FK zu vertreten. Leider ist es ein großer Irrglaube vieler PR, dass sie für FK nicht zuständig sind, oder dass der PR nur Vetretungsorgan für die unteren Lohngruppen sei, womit dann FK oft in der Luft hängen. 

NWB:
Es gibt natürlich schon ein Spannungsfeld in dem Bereich. Die Führungskräfte sind ja in besonderem Maße angehalten, die Entscheidungen der Amtsleitung loyal zu vertreten.

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