Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Kann der Personalrat auch Vorgesetzte vertreten, wenn diese sich an ihn wenden?

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2strong:
Weshalb sollte ein Referatsleiter (im Sinne des Leiters einer jleineren Organisationseinheit in einer Oberbehörde) nicht Mitglied des Personalrats sein?

FearOfTheDuck:
Wenn @tb2022 mit Personalverantwortung Personalentscheidungsbefugnis meint, kann er nicht gewählt werden, ansonsten natürlich schon.

Schokobon:
Warum kann er nicht gewählt werden? Rechtsgrundlage?

FearOfTheDuck:
§ 15 Abs 2 Nr 4 BPersVG, der 2. Satzteil. Oder lese ich hier zu viel / falsch heraus?

2strong:
Unter dem Verweis wird auf Leiter der Dienstselle angestellt bzw. deren Vertreter. Ein Referatsleiter dürfte dann ganz regelmäßig nicht in Betracht kommen. Und mit Personalverantwortung meint der Fragesteller ganz sicherlich auch nicht Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Kündigung, sondern 08/15-Leitungsbefugnisse, die sich meist in der Genehmigung von Urlaubsanträgen und dem Votum als Erstbeurteiler erschöpfen.

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