Das geht deinen Arbeitgeber insoweit an, als er gerne Wissen möchte wo der monetäre Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit liegt.
Und nein, der AG kann die Daten nicht beim Finanzamt erfragen, er kann allerdings die Genehmigung widerrufen, bzw. nicht neu erteilen, für den Fall dass du dich weigerst.