Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht.
In den Vorbemerkungen 7 Abs. 1 heißt es, dass die Prüfungspflicht nur für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschn. XIII) gelten.
Ich bin Beschäftigter in der Stadtbücherei und sollte doch demnach nicht zu der genannten Gruppe gehören?!
In Teil B (Besonderen Teil) heißt es zwar, dass für Bibliotheksbeschäftigte „die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3 Anwendung“, finden, aber nach meinem Sprachverständnis macht das Beschäftigte in Bibliotheken dennoch nicht zu Beschäftigten im Büro […] oder verstehe ich das falsch?
Über Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!