@Threaderstellerin
Bei meinem ehemaligen AG waren die Tätigkeiten, welche von Dir skizziert wurden, ebenfalls in der 9c eingruppiert. Interessanterweise gab es schon seit Jahren die Gespräche, ob man nicht auf Grund der Haftanträge und eigenverantwortlichen Abschiebungen (ohne dazwischengeschaltete Instanz) eine Höhergruppierung anstreben sollte. Aus finanziellen Gründen hat der AG die entsprechenden Zeitanteile bewusst klein gehalten, um einer Höhergruppierung aus dem Weg gehen zu können. Das diese nicht der Wirklichkeit entsprachen, ist den KollegInnen kaum aufgefallen. Das Wissen um die Tarifautomatik ist nicht überall gut ausgeprägt.
Manche AG verstehen es erst nach der Eingruppierungsfestsgellungsklage. Vorher sollte man sich jedoch über einen längeren Zeitraum Protokolle anfertigen, um die Ablagen zwischen der Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und deren Zeitanteil nachweisen zu können. Der Antrag auf Neubewertung einer Stelle sollte von dem AN immer begründet und hinreichend geplant (Tätigkeitsprotokoll, Konsultation Anwalt und oder Personalrat) werden.