Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Kommunalgenie:
--- Zitat von: tiger am 08.04.2025 14:45 ---Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.
Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu
Mit 20 Punkten E8.
bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...
So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!
Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.
--- End quote ---
Die tariflichen Regelungen sind eindeutig. Nur viele Personaler sind nicht in der Lage diese fachkompetent zu bewerten.
PS: ein Kämmerer ist nicht gleich ein Kämmerer.
FearOfTheDuck:
Man müsste viel entspannter und ohne Groll zusammen den Weg zum Gericht suchen. Den was die AG und ggf. die AN einzig tun, ist sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu bilden. Rechtssicher entscheiden kann am Ende nur das Arbeitsgericht.
tiger hat das ganze Prozedere weder verstanden noch durchdrungen. Genau diese "Fachbegriffe", also die Tätigkeitsmerkmale, zu denen es i.d.R. die passende Rechtsprechung gibt, machen die Eingruppierung zu einem großen Teil aus.
UNameIT:
--- Zitat von: tiger am 08.04.2025 14:45 ---Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.
Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu
Mit 20 Punkten E8.
bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...
So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!
Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.
--- End quote ---
Dir ist bewusst, das unser Tarifsystem genau so funktioniert?
Was ist die Tätigkeit, wir schwierig ist die Tätigkeit, zu wieviel Prozent wird sie ausgeführt etc. Bei erreichen von bestimmten Prozenten werden daraus die EGs gebildet, bzw. die Einordnungen.
Kyuss:
@Threaderstellerin
Bei meinem ehemaligen AG waren die Tätigkeiten, welche von Dir skizziert wurden, ebenfalls in der 9c eingruppiert. Interessanterweise gab es schon seit Jahren die Gespräche, ob man nicht auf Grund der Haftanträge und eigenverantwortlichen Abschiebungen (ohne dazwischengeschaltete Instanz) eine Höhergruppierung anstreben sollte. Aus finanziellen Gründen hat der AG die entsprechenden Zeitanteile bewusst klein gehalten, um einer Höhergruppierung aus dem Weg gehen zu können. Das diese nicht der Wirklichkeit entsprachen, ist den KollegInnen kaum aufgefallen. Das Wissen um die Tarifautomatik ist nicht überall gut ausgeprägt.
Manche AG verstehen es erst nach der Eingruppierungsfestsgellungsklage. Vorher sollte man sich jedoch über einen längeren Zeitraum Protokolle anfertigen, um die Ablagen zwischen der Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und deren Zeitanteil nachweisen zu können. Der Antrag auf Neubewertung einer Stelle sollte von dem AN immer begründet und hinreichend geplant (Tätigkeitsprotokoll, Konsultation Anwalt und oder Personalrat) werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: tiger am 08.04.2025 14:45 ---Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR.
--- End quote ---
Da ist nur die Willkür darin zu sehen, dass der eine AG und AN zu einer korrekten Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung kommt der andere nicht.
Und letztere unterliegen der richterlichen Überprüfung und die Entscheiden dann wie man eingruppiert ist und welche Geld zu fließen hat.
Wenn aber ein An wie keine eigenen Rechtsmeinung hat, dann kann der Ag auch nicht korrigiert werden in seiner falschen Rechtsmeinung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version