Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung und einer eventuellen Höhergruppierung oder die Sinnhaftigkeit eines Antrages.
Vielleicht habt ihr einen Rat oder eine Idee.
Entschuldigung, dass ich so weit ausholen muss. Aber ohne Hintergrundinformationen ist es schwer nachzuvollziehen.
Ich bin in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung tätig, somit im Geltungsbereich des TVöD-Bund.
Momentan bin ich als „Betriebsstellenleiter an einer Leitzentrale“ in der EG9a eingruppiert und ich strebe eine Verbesserung Richtung 9b an.
Ich bin habe eine klassische Berufsausbildung und die geforderte Fortbildung "Schichtleiter" absolviert.
-also kein Studium-
Von 03/21 – 02/24 war ich kommissarisch (wegen Altersabganges des ehemaligen Bst.Ltrs.) als Bst.Ltr. an der Leitzentrale X (eine Schleuse vor Ort + eine Schleuse in Fernbedienung) eingesetzt.
(HwT zur 9a wurde gezahlt)
In der Leitzentrale X arbeiten die Schichtleiter, welche die Schleusen bedienen und überwachen.
Diese sind alle in der EG 8 eingruppiert.
7 DP insgesamt, davon 1 x Bst.Ltr. (ich)
(24 Stunden Betriebsdienst an 362 Tagen im Jahr)
Der Bst.Ltr. arbeitet zu (geschätzt) 85 % im Dienstbetrieb mit und macht in den verbleibenden Diensten so etwas wie Tagschicht. Aufstellen und Fortschreiben der Dienstpläne, Beschaffung, Durchführung von Belehrungen, Ermöglichung von Fortbildungen, Ersthelferschulungen usw.
In 12/23 zeichnete sich ab, dass der Leiter der Nachbarleitzentrale Y 2024 in Altersrente gehen wird.
Leitzentrale Y (eine Schleuse vor Ort + eine Schleuse in Fernbedienung)
4 DP insgesamt, davon 1 x Bst.Ltr.
(16 Stunden Betriebsdienst an 362 Tagen im Jahr)
Dann wurde seitens unseres Amtes der DP Bst.Ltr. Leitzentrale X + Y (auch EG 9a) ausgeschrieben.
Es wurde somit ein Leiter eingespart, weil in absehbarer Zeit (ca. 3-5 Jahre) eine Mega-Großleitzentrale gebaut werden soll in der dann 45 Beschäftigte sitzen sollen.
Seit 03/2024 bin ich der Bst.Ltr. der Leitzentrale X + Y.
Laut meiner Stellenbeschreibung sind mir nun 10 Schichtleiter unterstellt.
Ich leite zwei „vor-Ort-Bediente“ und zwei fernbediente Schleusen und die damit verbundenen Aufgaben. Die Leitzentralen sind auf dem kürzesten Weg über die Straße 12 km voneinander getrennt.
Gemäß TV Entgeltordnung Bund (Anlage 1) / 2.2 Beschäftigte an Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen sind Bst.Ltr. in einer! Leitzentrale für Schleusenanlagen in die EG9a eingruppiert.
Ich bin jetzt ja faktisch für zwei Leitzentralen zuständig.
Aber dieser Abschnitt in der Entgeltordnung lässt ja nichts höheres als 9a zu.
Jetzt die Frage.
Wie kann ich sinnvoll argumentieren, dass ich wegen Aufgabenzuwachs, der räumlichen Trennung der Anlagen oder wegen besonderer Schwierigkeit hier eine befristete Höhergruppierung (bis zur Inbetriebnahme der neuen Großleitzentrale) möglich ist.
In der Hoffnung auf wertvolle Tipps.
Viele Grüße
Kay