Autor Thema: Computertest Denkvermögen als Einstellungstest und dann Absage  (Read 2424 times)

tschippi

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Hallo,

ich hatte diese Woche einen Computertest bzgl. Denkvermögen. Das lief online. Ich hatte eine Videokonferenz mit einem Personaler, der mir das kurz erklärte. Es gab Beispielaufgaben. Ich wurde vom Personaler über die Webcam beobachtet, damit kein anderer für mich den Test machen konnte.

In der Einladung stand nur, dass es einen solchen Computertest bzgl. Denkvermögen geben wird.

Der Personaler sagte dann, dass damit das logische Denken getestet wird.

Es wurden mir dann die Aufgaben online gestellt, gezeigt. Ich hatte pro Aufgabe 2 Minuten Zeit. Es waren 20 Aufgaben. Alles so Zeichenkombinationen mit Punkten, Strichen, Kreisen ... Es waren insgesamt 9 Flächen. Auf 8 sah man was und in der neunten unten rechts musste ich eintragen, was ich für richtig hielt. Ich hatte keinen Plan. Ich wusste zwar, was ich machen musste, hatte aber keinen Plan. Ich habe es einfach nicht verstehen können, also diese Kombis und was dann als Letztes eingetragen werden soll. Ich habe nur geraten.

Letztlich hat mir der Personaler gesagt, dass ich 0 Punkte habe und dass es für mich an dieser Stelle bereits vorbei ist und ich nicht in die nächste Runde komme und einen Termin bzgl. Vorstellungsgespräch bekomme.

Das hat mich natürlich echt getroffen.

Ich bin schwerbehindert und das denen auch in der Bewerbung mitgeteilt.

Ich habe dem Personaler aber weder während des Tests noch direkt danach noch nach der Ergebnisverkündung mitgegeteilt, dass ich mit dem Test meine Probleme habe. Ich wollte mir keine Blöße geben, weil ich mir irgendwie dumm vorkam, dass ich nicht logisch denken kann.

Ich habe auch gefragt, was ein solcher Test mit den Aufgaben eines Mitarbeiters in der Post- und Scanstelle zu tun hat, wo ich bereits über fundierte Berufserfahrung verfüge. Aber dazu wurde nichtd gesagt.

Das lässt mir einfach keine Ruhe. Ist das bei Behörden überall so mit solchen Einstellungstests? Geht doch "nur" um die Post und so. Das habe ich immer gut hinbekommen.

Kennt Ihr solche Tests? Bin ich da zu dumm für oder was fehlt mir da?

Und ist ein solcher Test wirklich so ausschlaggebend wichtig für eine Poststelle im ÖD?

Besten Dank schon mal.

VG

Casa

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Zitat
Kennt Ihr solche Tests?

Ja.

Zitat
Bin ich da zu dumm für oder was fehlt mir da?

Wahrscheinlich fehlt dir Übung.


Zitat
Und ist ein solcher Test wirklich so ausschlaggebend wichtig für eine Poststelle im ÖD?

Der AG hat ein weites Ermessen darin, was er für eine Stelle fordert und wie er das prüft.


Du solltest vor dem nächsten Test üben. Schau mal unter dem Schlagwort "Matrizen". Es geht bei Matrizen darum, dass sich Teile ändern und ein Schema erkennbar ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

carriegross

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So ein Test für "nur" Post, scannen ist schon "ein wenig" überzogen, wie ich finde. Ist wahrscheinlich "nur" eine EG 3 - EG 5-Stelle?

Was wird in der Behörde bloß "veranstaltet", wenn es um Sachbearbeiterstellen, Leitungsstellen ... geht? xD

Du bist schwernehindert, also hast mind. 50 GdB, und hast das in Deinem Bewerbungsanschreiben angegeben? Und der Personaler hat Dich wegen Nichtbestehen des Einstellungstest nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen? Ohne Worte!

Wasn das fürn Laden?

Da willst Du nicht arbeiten!

maiklewa

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Keine Einstellung, aber eine Entschädigung? ;-)


tschippi

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Hätte ich trotz der 0 Punkte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen?

ElBarto

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Ich kenne solche Tests noch von anno dazumal als ich mich für eine Ausbildung beworben habe.

Ich glaube ich habe damals 2 solcher "IQ-Tests" gemacht.

Da es noch andere Zeiten waren, kannte in etwas jeder Arbeitgeber meine Ergebnisse.

Was ich dazu aber sagen muss, ich hatte später wegen eines Auswahlverfahrens nochmal so einen Test. Da dann elektronisch und für viel Geld von einer Firma gekauft.
Es war bekannt, dass sowas drankommt also haben alle Beteiligten sich vorbereiten können.

Man kann diese Tests tatsächlich trainieren. Zumindest kommt mit der Gewohnheit Sicherheit und Geschwindigkeit.

Ich weiß nicht welcher AG das war.

Kann mir aber 2 Dinge vorstellen.

1. Der Test ist willkommen um Bewerber vorzusortieren.

2. Man kann eine gewisse Relevanz für die ausgeschriebene Tätigkeit herbeidichten indem man das auf die Nachbehandlung bezieht. Im Sinne von Überprüfung der Scanergebnisse und ggfs. Bereinigung (Leerseiten raus, Seitenorientierung anpassen).


Keine Ahnung wie das Ganze noch ausgeht oder ob es Folgen hat.

Die Einschränkungen von OP  sollten gerade hier nicht ins Gewicht fallen wenn sie nicht die geistige Leistungsfähigkeit oder die Mausbedienung betreffen, oder?






Casa

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Zitat
Hätte ich trotz der 0 Punkte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen?

Bei einem mehrstufigen Verfahren, bei dem jede Stufe "bestanden" werden muss, musst du nicht zu den weiteren Stufen eingeladen werden.

Zitat
Keine Einstellung, aber eine Entschädigung? ;-)

Wofür? Eine Entschädigigung drängt sich hier nicht auf.
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Zeussowitz

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Verstehe das Problem nicht.

Der Arbeitgeber hat für sich ein Verfahren festgelegt, wie er zur Entscheidung kommt, welcher Bewerber eine Stelle bekommt. Das kann man inhaltlich überzogen finden oder auch nicht, aber formell ist das vollkommen normal.

Zu diesem Verfahren hat er dich eingeladen, da er dich nicht als offensichtlich ungeeignet wahrgenommen hat, oder es evtl. tun musste. Ist aber unerheblich.

In diesem konkreten Verfahren hast du dich dann aber als ungeeignet erwiesen, bzw. bist „durchgefallen“. Ist blöd, aber es gibt keinen Grund jetzt die Gründe woanders zu suchen als bei dir selbst. Dein gewaltiger Vorteil ist aber, dass du jetzt eine Ahnung hast, was bei diesem Arbeitgeber auf dich zukommt, wenn du dich nochmal bewirbst. Solche Stellen haben ja durchaus eine gewisse Fluktuation. Also Mund abwischen, privat üben und nochmal probieren.

carriegross

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Das Problem ist hier, dass es, offensichtlich auch hier, Personen gibt, die keine Ahnung vom mehrstufigen Auswahlverfahren gibt in Bezug auf Schwerbehinderte.

clarion

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carriegross, dann kläre uns doch mal auf.

Ich finde einen derartigen Test für eine reine Scan- und Poststelle auch übertrieben, aber wenn der Arbeitgeber meint,  das für die Bestenauslese zu brauchen, dann ist dagegen wohl nichts einzuwenden.

carriegross

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carriegross, dann kläre uns doch mal auf.

Ich finde einen derartigen Test für eine reine Scan- und Poststelle auch übertrieben, aber wenn der Arbeitgeber meint,  das für die Bestenauslese zu brauchen, dann ist dagegen wohl nichts einzuwenden.

Bei einem sog. mehrstufigen Verfahren muss ein schwerbehinderter Bewerber zu einem VG eingeladen werden, selbst wenn er vorher in einem Test Null Punkte hatte. Entsprechende Urteile lassen sich googlen. ;-)

Rowhin

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carriegross, dann kläre uns doch mal auf.

Ich finde einen derartigen Test für eine reine Scan- und Poststelle auch übertrieben, aber wenn der Arbeitgeber meint,  das für die Bestenauslese zu brauchen, dann ist dagegen wohl nichts einzuwenden.

Bei einem sog. mehrstufigen Verfahren muss ein schwerbehinderter Bewerber zu einem VG eingeladen werden, selbst wenn er vorher in einem Test Null Punkte hatte. Entsprechende Urteile lassen sich googlen. ;-)

Tatsächlich steht in §165 SGB IX (ehemals §82):

Zitat
Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.

Daraus schließen Gerichte in Urteilen regelmäßig:

Zitat
Bei mehrstufigen Verfahren müssen schwerbehinderte Bewerber zu allen Stufen, einschließlich Tests und Vorstellungsgesprächen, eingeladen werden. 

Ein prominentes Beispiel ist BAG 27.8.2020 – 8 AZR 45/19:

Zitat
Die Einladungspflicht für schwerbehinderte bewerbende Personen gilt auch für die höheren Stufen der Auswahlverfahren. Das gilt unabhängig von der Bezeichnung (z. B. Auswahlgespräch, Assessement Center, Interview etc), unabhängig von der angewandten Methode (biografie-, test- und simulationsorientierte Verfahren) und unabhängig von der Durchführungsform (Rollenspiele, Fallbeispiele, Präsentationen). Dadurch erhöhen sich die Chancen schwerbehinderter bewerbender Personen, sich in solchen Verfahren mit ihren Vorzügen zu präsentieren.


clarion

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Was für eine Zeitverschwendung und auch in Hinblick der enttäuschten Hoffnung problematisch. Das Ergebnis ist doch, dass jemand eingeladen wird, den man aufgrund der Vortests schon für ungeeignet befunden hat.


tb2022

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Klagen!

2-Monatsfrist beachten.

MoinMoin

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Was für eine Zeitverschwendung und auch in Hinblick der enttäuschten Hoffnung problematisch. Das Ergebnis ist doch, dass jemand eingeladen wird, den man aufgrund der Vortests schon für ungeeignet befunden hat.
Außer wenn man zu einem Zeitpunkt des Verfahren die offensichtliche Ungeeignetheit feststellen kann.

Man muss jemanden nicht immer einladen: 
Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. so steht es doch im SGB

Also wenn ich jemanden in der Buchhaltung einstellen will und er kann offensichtlich nicht Zahlenreihen addieren, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich ihn im weiteren Verfahren raus nehmen kann.