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Computertest Denkvermögen als Einstellungstest und dann Absage

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carriegross:

--- Zitat von: Thomber am 08.04.2025 12:52 ---
--- Zitat ---Wie kann ein Bewerber in einem Test den AG vollumfänglich von seiner fachlichen und persönlichen Eignung überzeugen?
--- End quote ---
Vielleicht durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl?

Tests sind weit verbreitet, sind für alle gleich und anonym auswertbar ohne Ansicht der Person.
Und was ist mit den nichtbehinderten Bewerbern, die diesen unpassenden Test nicht schaffen?    ....  [Rhetorische Frage]

--- End quote ---

Ein Test ist nun einmal aber kein Gespräch.

Ob SB oder nicht, jemand hat im Test 0 Punkte, weil Matrizen gingen einfach nicht, zumindest nicht ohne Übung. Der ist raus und hätte aber in nem Gespräch den AG vollstens von sich überzeugt. Jemand hat im Test 100 Punkte, wird eingeladen und man stellt fest, dass es ne Niete ist. Sinn oder Unsinn?!

Casa:

--- Zitat ---Ein Test ist nun einmal aber kein Gespräch.
--- End quote ---


Deswegen meine Ausführung wie folgt.


--- Zitat ---Nun ließe sich argumentieren, es kommt auch auf die persönliche Eignung an. Das BAG lässt aber zu, dass fachlich offensichtlich nicht geeignete Bewerber gar nicht erst eingeladen werden müssen. Ob die fachliche Eignung nun vor der Einladung (1)) zum Vorstellungsgespräch offensichtlich ist oder erst während des mehrstufigen Vorstellungsgesprächs offensichtlich wird (2)), spielt keine Rolle. In beiden Fällen kann sich der AG kein Bild von der persönlichen Eignung machen. Warum sollte er sich im Fall 1) kein Bild machen müssen, im Fall 2) aber schon?

--- End quote ---

In Fall 1 geht es um die Ablehnung des offensichtlich fachlich ungeeigneten Bewerbers bereits vor einer Einladung. Dies ist rechtmäßig.



--- Zitat ---Im konkreten Fall muss dem SB die Chance in der zweiten Stufe, im VG, die Chance gegeben werden, den AG von seiner Eignung zu überzeugen. 1. hat der TE bereits erfolgreich in der Postbearbeitung gearbeitet und 2. sind Matrizentests nun sowas von speziell und bzgl. einer Poststelle nicht nur überzogen, sondern die komplett falschen Tests.
--- End quote ---

Er muss den Bewerber einladen, wenn logisches Denken, welches mit dem Matrizentest geprüft wird, ein ungeeignetes Auswahlkriterium ist. Der AG hat einen weiten Entscheidungsspielraum, welche Fähigkeiten er verlangt und wie er das Vorhandensein feststellt. Dass der Test im Lichte des weiten Entscheidungsspielraums ungeeignet ist, drängt sich hier nicht auf.



--- Zitat ---Im konkreten Fall muss dem SB die Chance in der zweiten Stufe, im VG, die Chance gegeben werden, den AG von seiner Eignung zu überzeugen. 1. hat der TE bereits erfolgreich in der Postbearbeitung gearbeitet und 2. sind Matrizentests nun sowas von speziell und bzgl. einer Poststelle nicht nur überzogen, sondern die komplett falschen Tests.
--- End quote ---

Bei Punkt 1 und 2 musst du den Entscheidungsspielraum des AG beachten.
Dabei verkennst du den Entscheidungsspielraum, wie der AG die fachliche Eignung testet. Dazu kommt, dass Berufserfahrung in dem Bereich womöglich gar kein Kriterium im Auswahlverfahren ist. Auch das darf der AG selbst festlegen.



--- Zitat ---"... zunächst mit allen ... auf einer ersten Stufe ein Vorstellungsgespräch führt ... auf der ersten Stufe stattfindenden Vorstellunsgespräch  ... wenn er sich bereits aufgrund dieses Vorstellungsgesprächs ..."
--- End quote ---

Richtig für den Fall des BAG.

Das BAG führt aber auch wie folgt aus:

--- Zitat ---Das beklagte Land hat eine solche offensichtliche persönliche, dh. hier charakterliche Nichteignung des Klägers für die ausgeschriebene Stelle einer „Fachbereichsleitung Marketing und Kommunikation in der Zentrale“ jedoch nicht dargetan.
--- End quote ---

Die Gefahr besteht, dass im Fall hier durch den Test eine offensichtliche Nichteignung besteht, da der Test Tatsachen geschaffen hat, die bestenfalls doumentiert worden.


--- Zitat ---Da steht nichts von einem Test in der ersten Stufe.
--- End quote ---

Im Urteil nicht. Im Fall hier ist die Person nach dem Text aber nicht weiter eingeladen worden. Das lässt den Schluss zu, dass das Bwerbungsverfahren mehrstufig ist und jede Stufe "bestanden" werden muss. Freilich kann es sich auch um eine andere Form des Bewerbungsverfahrens handeln, das wissen wir nicht. Umso mehr verbietet es sich pauschale Empfehlungen abzugeben.


Du betrachtest den Sachverhalt sehr undifferenziert und ziehst unter Verkennung wesentlicher Teile des Sachverhalts einen Schluss.


Thomber:

--- Zitat von: carriegross am 08.04.2025 12:58 ---
--- Zitat von: Thomber am 08.04.2025 12:52 ---
--- Zitat ---Wie kann ein Bewerber in einem Test den AG vollumfänglich von seiner fachlichen und persönlichen Eignung überzeugen?
--- End quote ---
Vielleicht durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl?

Tests sind weit verbreitet, sind für alle gleich und anonym auswertbar ohne Ansicht der Person.
Und was ist mit den nichtbehinderten Bewerbern, die diesen unpassenden Test nicht schaffen?    ....  [Rhetorische Frage]

--- End quote ---

Ein Test ist nun einmal aber kein Gespräch.

Ob SB oder nicht, jemand hat im Test 0 Punkte, weil Matrizen gingen einfach nicht, zumindest nicht ohne Übung. Der ist raus und hätte aber in nem Gespräch den AG vollstens von sich überzeugt. Jemand hat im Test 100 Punkte, wird eingeladen und man stellt fest, dass es ne Niete ist. Sinn oder Unsinn?!

--- End quote ---


Mit solchen Totschlagargumenten kommt man nicht weiter, weder privat noch in einem Bewerbungsverfahren.
Muss ich jetzt wirklich erklären, warum Tests eingeführt wurden? Muss ich erklären, warum es ABI-Noten gibt, die auch nicht aussagekräftig sind?   Volle Punktzahl bei Religion, Sport und Kunst.....    Es gibt immer ein "hätte, hätte Lastenfahrradkette" usw...  und?      Und warum liebt der öD noch immer Volljuristen, am besten mit Mitte 20 und ohne Lebenserfahrung mehr als forgebildete und erfahrene "alte Hasen"?    tja...   so viele Gründe zum Weinen und so kleine Tränensäcke.

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