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Computertest Denkvermögen als Einstellungstest und dann Absage

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Fragmon:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.04.2025 10:54 ---
--- Zitat von: clarion am 08.04.2025 06:44 ---Was für eine Zeitverschwendung und auch in Hinblick der enttäuschten Hoffnung problematisch. Das Ergebnis ist doch, dass jemand eingeladen wird, den man aufgrund der Vortests schon für ungeeignet befunden hat.

--- End quote ---
Außer wenn man zu einem Zeitpunkt des Verfahren die offensichtliche Ungeeignetheit feststellen kann.

Man muss jemanden nicht immer einladen: 
Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. so steht es doch im SGB

Also wenn ich jemanden in der Buchhaltung einstellen will und er kann offensichtlich nicht Zahlenreihen addieren, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich ihn im weiteren Verfahren raus nehmen kann.

--- End quote ---

So wie das BAG argumentiert vermutlich nicht. Der Bewerber könnte ja in der zweiten Stufe (hier Potentialanalyse) so gut Punkten, dass es in der Gesamtschau Wert ist, ihm dies noch beizubringen.

carriegross:
Und im vorliegendem Fall wirds der AG alleine schon mit der Begründung schwer haben, warum solche Matrizentests für eine Poststelle. Warum stand in der Einladung nicht explizit Matritzentest, sondern nur computerbasierter Test bzgl. Denkvermögen. Da hätte ich mir auch was ganz anderes drunter vorgestellt. ZB eine sog Postkorbübung oder mehrere.

Casa:
Im Urteil des BAG wurde ein mehrstufiges Verfahren betrachtet. Dabei war jede Stufe unabhängig voneinander zu bestehen. Der Begriff Vorstellungsgespräch ist weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alle Stufen.

Allerdings:
Beweist der AG, dass dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist eine Einladung entbehrlich.
Es stellt sich die Frage, ob sich die offensichtliche fachliche Nichteignung auch während des mehrstufigen Auswahlverfahrens ergeben kann und ein offensichtlich fachlich nicht geeigneter Bewerber zur nächsten Stufe einzuladen ist.

Das BAG sagt zudem:

--- Zitat ---Stellen die charakterlichen Mängel eines Bewerbers ein offensichtliches Einstellungs- bzw. Besetzungshindernis dar, kann der vom Gesetzgeber mit § 82 Satz 2 SGB IX aF verfolgte Zweck, dem schwerbehinderten Bewerber die Chance zu geben, den Arbeitgeber von seiner Eignung im weiteren Sinne zu überzeugen, von vornherein nicht erreicht werden. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde sich in einem solchen Fall als bloße Förmelei erweisen.
--- End quote ---

Wenn sich ein Bewerber nach einem Test als offensichtlich ungeeignet erweist, wäre eine Einladung unnötige Förmelei. Diese Ansicht lässt sich auch auf ein mehrstufiges Verfahren anwenden, in dem der AG den Bewerber nach Nichtbestehen einer Stufe nicht einladen muss, wenn sich der Bewerber als offensichtlich fachlich nicht geeignet erweist.

Das BAG sagt hierzu:

--- Zitat ---Nach alledem ist es zwar – auch im Hinblick auf die Regelung in § 82 Satz 2 SGB IX aF – nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber mehrstufig in dem Sinne verfährt, dass er zunächst mit allen Bewerber/innen auf einer ersten Stufe ein Vorstellungsgespräch führt und sodann nur diejenigen, die auf dieser ersten Stufe überzeugt haben, zu einem weiterführenden Auswahlgespräch, Test etc. einlädt. Allerdings kommt der öffentliche Arbeitgeber mit der Einladung eines/r schwerbehinderten Bewerbers/in allein zu dem auf der ersten Stufe stattfindenden Vorstellungsgespräch seiner Verpflichtung nach § 82 Satz 2 SGB IX aF nur dann nach, wenn er sich bereits aufgrund dieses Vorstellungsgesprächs einen umfassenden Eindruck darüber verschaffen kann, ob diese/r Bewerber/in über die fachliche und persönliche Eignung verfügt, die für die zu besetzende Stelle erforderlich ist.
--- End quote ---


Dafür, dass er Bewerber nicht einzuladen ist, trägt der AG die Beweislast. Mit dem Test kann der AG dies womöglich. Hier stellt sich auch die Frage, warum der Bewerber ohne Matrizen lösen zu können erfolgreich in einer Postelle arbeitete und warum der AG hier Matrizenlösung für notwendig erachtet bzw. das abgeprüfte logische Denken. Ganz abwegig ist es nicht, dass ein gewisses geringes logisches Denkvermögen notwendig für die Aufgaben auf der Stelle ist.
Ich sehe den Test mit der Lösung von Matrizen für einen Poststellenmitarbeiter vorerst aber kritisch. Es kommt auf die konkreten fachlichen Anforderungen an.


Nun ließe sich argumentieren, es kommt auch auf die persönliche Eignung an. Das BAG lässt aber zu, dass fachlich offensichtlich nicht geeignete Bewerber gar nicht erst eingeladen werden müssen. Ob die fachliche Eignung nun vor der Einladung (1)) zum Vorstellungsgespräch offensichtlich ist oder erst während des mehrstufigen Vorstellungsgesprächs offensichtlich wird (2)), spielt keine Rolle. In beiden Fällen kann sich der AG kein Bild von der persönlichen Eignung machen. Warum sollte er sich im Fall 1) kein Bild machen müssen, im Fall 2) aber schon?

Ob die Klage Erfolg haben wird, kann hier niemand sagen. Die pauschale Empfehlung Klage zu erheben, halte ich hier für gefährlich und es kann bei Verlieren des Verfahrens ein finanzieller Schaden entstehen. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei.

carriegross:

--- Zitat von: Casa am 08.04.2025 12:08 ---Im Urteil des BAG wurde ein mehrstufiges Verfahren betrachtet. Dabei war jede Stufe unabhängig voneinander zu bestehen. Der Begriff Vorstellungsgespräch ist weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alle Stufen.

Allerdings:
Beweist der AG, dass dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist eine Einladung entbehrlich.
Es stellt sich die Frage, ob sich die offensichtliche fachliche Nichteignung auch während des mehrstufigen Auswahlverfahrens ergeben kann und ein offensichtlich fachlich nicht geeigneter Bewerber zur nächsten Stufe einzuladen ist.

Das BAG sagt zudem:

--- Zitat ---Stellen die charakterlichen Mängel eines Bewerbers ein offensichtliches Einstellungs- bzw. Besetzungshindernis dar, kann der vom Gesetzgeber mit § 82 Satz 2 SGB IX aF verfolgte Zweck, dem schwerbehinderten Bewerber die Chance zu geben, den Arbeitgeber von seiner Eignung im weiteren Sinne zu überzeugen, von vornherein nicht erreicht werden. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde sich in einem solchen Fall als bloße Förmelei erweisen.
--- End quote ---

Wenn sich ein Bewerber nach einem Test als offensichtlich ungeeignet erweist, wäre eine Einladung unnötige Förmelei. Diese Ansicht lässt sich auch auf ein mehrstufiges Verfahren anwenden, in dem der AG den Bewerber nach Nichtbestehen einer Stufe nicht einladen muss, wenn sich der Bewerber als offensichtlich fachlich nicht geeignet erweist.

Das BAG sagt hierzu:

--- Zitat ---Nach alledem ist es zwar – auch im Hinblick auf die Regelung in § 82 Satz 2 SGB IX aF – nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber mehrstufig in dem Sinne verfährt, dass er zunächst mit allen Bewerber/innen auf einer ersten Stufe ein Vorstellungsgespräch führt und sodann nur diejenigen, die auf dieser ersten Stufe überzeugt haben, zu einem weiterführenden Auswahlgespräch, Test etc. einlädt. Allerdings kommt der öffentliche Arbeitgeber mit der Einladung eines/r schwerbehinderten Bewerbers/in allein zu dem auf der ersten Stufe stattfindenden Vorstellungsgespräch seiner Verpflichtung nach § 82 Satz 2 SGB IX aF nur dann nach, wenn er sich bereits aufgrund dieses Vorstellungsgesprächs einen umfassenden Eindruck darüber verschaffen kann, ob diese/r Bewerber/in über die fachliche und persönliche Eignung verfügt, die für die zu besetzende Stelle erforderlich ist.
--- End quote ---


Dafür, dass er Bewerber nicht einzuladen ist, trägt der AG die Beweislast. Mit dem Test kann der AG dies womöglich. Hier stellt sich auch die Frage, warum der Bewerber ohne Matrizen lösen zu können erfolgreich in einer Postelle arbeitete und warum der AG hier Matrizenlösung für notwendig erachtet bzw. das abgeprüfte logische Denken. Ganz abwegig ist es nicht, dass ein gewisses geringes logisches Denkvermögen notwendig für die Aufgaben auf der Stelle ist.
Ich sehe den Test mit der Lösung von Matrizen für einen Poststellenmitarbeiter vorerst aber kritisch. Es kommt auf die konkreten fachlichen Anforderungen an.


Nun ließe sich argumentieren, es kommt auch auf die persönliche Eignung an. Das BAG lässt aber zu, dass fachlich offensichtlich nicht geeignete Bewerber gar nicht erst eingeladen werden müssen. Ob die fachliche Eignung nun vor der Einladung (1)) zum Vorstellungsgespräch offensichtlich ist oder erst während des mehrstufigen Vorstellungsgesprächs offensichtlich wird (2)), spielt keine Rolle. In beiden Fällen kann sich der AG kein Bild von der persönlichen Eignung machen. Warum sollte er sich im Fall 1) kein Bild machen müssen, im Fall 2) aber schon?

Ob die Klage Erfolg haben wird, kann hier niemand sagen. Die pauschale Empfehlung Klage zu erheben, halte ich hier für gefährlich und es kann bei Verlieren des Verfahrens ein finanzieller Schaden entstehen. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei.

--- End quote ---

Dann lies nochmal bitte die Zitate aus BAG-Urteil.

Im konkreten Fall muss dem SB die Chance in der zweiten Stufe, im VG, die Chance gegeben werden, den AG von seiner Eignung zu überzeugen. 1. hat der TE bereits erfolgreich in der Postbearbeitung gearbeitet und 2. sind Matrizentests nun sowas von speziell und bzgl. einer Poststelle nicht nur überzogen, sondern die komplett falschen Tests.

Darüber hinaus geht aus dem Urteil hervor:

"... zunächst mit allen ... auf einer ersten Stufe ein Vorstellungsgespräch führt ... auf der ersten Stufe stattfindenden Vorstellunsgespräch  ... wenn er sich bereits aufgrund dieses Vorstellungsgesprächs ..."

Da steht nichts von einem Test in der ersten Stufe.

Wie kann ein Bewerber in einem Test den AG vollumfänglich von seiner fachlichen und persönlichen Eignung überzeugen?

Thomber:

--- Zitat ---Wie kann ein Bewerber in einem Test den AG vollumfänglich von seiner fachlichen und persönlichen Eignung überzeugen?
--- End quote ---
Vielleicht durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl?

Tests sind weit verbreitet, sind für alle gleich und anonym auswertbar ohne Ansicht der Person.
Und was ist mit den nichtbehinderten Bewerbern, die diesen unpassenden Test nicht schaffen?    ....  [Rhetorische Frage]

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