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Computertest Denkvermögen als Einstellungstest und dann Absage

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carriegross:

--- Zitat von: clarion am 07.04.2025 22:51 ---carriegross, dann kläre uns doch mal auf.

Ich finde einen derartigen Test für eine reine Scan- und Poststelle auch übertrieben, aber wenn der Arbeitgeber meint,  das für die Bestenauslese zu brauchen, dann ist dagegen wohl nichts einzuwenden.

--- End quote ---

Bei einem sog. mehrstufigen Verfahren muss ein schwerbehinderter Bewerber zu einem VG eingeladen werden, selbst wenn er vorher in einem Test Null Punkte hatte. Entsprechende Urteile lassen sich googlen. ;-)

Rowhin:

--- Zitat von: carriegross am 07.04.2025 22:56 ---
--- Zitat von: clarion am 07.04.2025 22:51 ---carriegross, dann kläre uns doch mal auf.

Ich finde einen derartigen Test für eine reine Scan- und Poststelle auch übertrieben, aber wenn der Arbeitgeber meint,  das für die Bestenauslese zu brauchen, dann ist dagegen wohl nichts einzuwenden.

--- End quote ---

Bei einem sog. mehrstufigen Verfahren muss ein schwerbehinderter Bewerber zu einem VG eingeladen werden, selbst wenn er vorher in einem Test Null Punkte hatte. Entsprechende Urteile lassen sich googlen. ;-)

--- End quote ---

Tatsächlich steht in §165 SGB IX (ehemals §82):


--- Zitat ---Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden.
--- End quote ---

Daraus schließen Gerichte in Urteilen regelmäßig:


--- Zitat ---Bei mehrstufigen Verfahren müssen schwerbehinderte Bewerber zu allen Stufen, einschließlich Tests und Vorstellungsgesprächen, eingeladen werden. 
--- End quote ---

Ein prominentes Beispiel ist BAG 27.8.2020 – 8 AZR 45/19:


--- Zitat ---Die Einladungspflicht für schwerbehinderte bewerbende Personen gilt auch für die höheren Stufen der Auswahlverfahren. Das gilt unabhängig von der Bezeichnung (z. B. Auswahlgespräch, Assessement Center, Interview etc), unabhängig von der angewandten Methode (biografie-, test- und simulationsorientierte Verfahren) und unabhängig von der Durchführungsform (Rollenspiele, Fallbeispiele, Präsentationen). Dadurch erhöhen sich die Chancen schwerbehinderter bewerbender Personen, sich in solchen Verfahren mit ihren Vorzügen zu präsentieren.
--- End quote ---

clarion:
Was für eine Zeitverschwendung und auch in Hinblick der enttäuschten Hoffnung problematisch. Das Ergebnis ist doch, dass jemand eingeladen wird, den man aufgrund der Vortests schon für ungeeignet befunden hat.

tb2022:
Klagen!

2-Monatsfrist beachten.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 08.04.2025 06:44 ---Was für eine Zeitverschwendung und auch in Hinblick der enttäuschten Hoffnung problematisch. Das Ergebnis ist doch, dass jemand eingeladen wird, den man aufgrund der Vortests schon für ungeeignet befunden hat.

--- End quote ---
Außer wenn man zu einem Zeitpunkt des Verfahren die offensichtliche Ungeeignetheit feststellen kann.

Man muss jemanden nicht immer einladen: 
Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. so steht es doch im SGB

Also wenn ich jemanden in der Buchhaltung einstellen will und er kann offensichtlich nicht Zahlenreihen addieren, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich ihn im weiteren Verfahren raus nehmen kann.

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