Autor Thema: Nachweis über Tätigkeit in einem Sonderprojekt  (Read 566 times)

Bücherwagen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo, folgende Situation liegt bei mir und meinen Kolleginnen vor:
Wir arbeiten in einer öffentlichen Bibliothek und haben alle "nur" die normale Ausbildung in dem Bereich und kein abgeschlossenes Studium.
Wir würden von unserer Leitung in eine Projektgruppe gesteckt, welche den Systemwechsel unseres zentralen Dienstprogramms durchführen soll. Niemand von uns hat eine Leitungsaufgabe und wir wurden wohl ausgewählt weil "jung und technikaffin".
Der Ablauf des Projektes war nicht ganz einfach, da wir viele Entscheidungen nicht selber treffen könnten und immer lange auf Antworten der Leitung warten mussten.
Schlussendlich hat alles geklappt (Zeitrahmen ca. halbes bis dreiviertel Jahr, Geldwert ca 40.000€)
Nach Abschluss des Systemwechsel soll diese Projektgruppe aber weiterhin betreuende funktion einnehmen und bei Updates und Fehlern erster Ansprechpartner sein sowie Anleitungen und Schulungen erstellen.

Nichts davon taucht natürlich in unseren Stellenbeschreibungen auf.
Daher würden wir gerne eine Art Nachweis über die Arbeit an diesem Projekt erhalten, welcher in die Personalakte kann und ggf. Bei Bewerbungen genutzt werden kann.

Wie weit ist unsere Leitung bzw die Stadt dazu verpflichtet und welche Form kann bzw muss dieser Nachweis haben? Wir haben bereits direkt nach Abschluss des Projektes eine solche Anfrage gestellt, aber bisher nur ein Dankesschreiben erhalten.

Die Projektgruppe wurde offiziell als Arbeitsgruppe bezeichnet.

SteBe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Nachweis über Tätigkeit in einem Sonderprojekt
« Antwort #1 am: 17.06.2025 14:11 »
Verstehe ich das richtig, dass ihr diese Schulung gemacht habt und keinen Nachweis erhalten habt?
Hat man Angst, dass wenn ihr was in der Hand habt, auch was dafür fordern könntet?

Wenn es so weiter gehen soll, dann muss auch die Stelle neu bewertet werden und ggf. könnte da für euch auch eine höhere Endgeltgruppe drin sein. Wenn die Arbeitgeberseite es mit der neuen Stellenbeschreibung / Stellenbewertung nicht so sieht, alle Arbeiten dazu einstellen.  8)

Den Antrag dafür müsste eigentlich euer Vorgesetzter stellen.

Für mich in dieser Sache wäre der Personalrat der erste Ansprechpartner, da es schon so den Eindruck macht, dass man versucht, euch bewusst zu verarschen.