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Stufenvorweggewährung nach Höhergruppierung

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csatindi:
Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell in der EG 12 Stufe 3. In der Stufe bin ich seit 7 Monaten.

Ich habe mich erfolgreich auf die Stelle einer Fachgebietsleiterin beworben. Neben den fachlichen Anforderung geht es um die Führung von 10 Mitarbeitern.

Nun möchte man mich in EG 13 Stufe 2 eingruppieren. Augrund der höheren fachlichen Verantwortung sowie der Führung von 10 Mitarbeitern finde ich, dass die Stufen 2 und 3 in der EG 13 gegenüber dem aktuellen Entgelt (12/3) gemäß der Aufgaben nicht spürbar höher sind. Aus diesem Grund möchte ich eine Zulage zur EG 13 Stufe 4 anfragen.

Wie seht ihr das? Wie realistisch ist das?

Liebe Grüße

Rowhin:
Auf welcher Basis möchtest du die Zulage beantragen? §16(5)?

Wenn du über die Tätigkeitsbeschreibung bzw. die dir übertragenen Aufgaben gehst, wäre eigentlich eher über die EG zu verhandeln als über die Stufe bzw. eine Zulage.

(Die Tatsache dass die Stufenvorweggewährung eigentlich keine solche ist, sondern nur das die Differenz zum Entgelt einer höheren Stufe als Zulage gezahlt wird, mal beiseite gelassen.)

cyrix42:
Eine Höhergruppierung aus der EG12/3 führt in die EG 13/3. Wenn du also innerhalb des gleichen Arbeitgebers die neuen Aufgaben übertragen bekommst, landest du in Stufe 3; die Stufenlaufzeit beginnt von neuem.

Wenn du einen neuen Arbeitgeber hast, dann hast du wahrscheinlich nur Anrecht auf Stufe 1 -- denn einschlägige Berufserfharung dürfte nicht vorliegen, da du in einer niedrigeren EG bisher beschäftigt warst bzw. kaum Aufgaben, die zu einer Eingruppierung in die EG 13 führen, auszuüben hattest. Ein neuer AG kann aber natürlich vorhergehende Zeiten der Berufstätigkeit als förderlich anerkennen, sofern Personalbedarf besteht. Dafür müssen die Zeiten aber auch tatsächlich vorliegen, d.h., mehr als deine bisherige Berufstätigkeit wird dies nicht.

csatindi:
Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber.

csatindi:
Wie mir gesagt wurde, ist die EG14 nicht möglich.

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