Autor Thema: Umsetzung eines Beamten bei befristeter Tätigkeit  (Read 649 times)

xyz707

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Hallo,

ich habe wahrscheinlich ein kleines oder doch großes Problem und benötige mal eure beamtenrechtlichen Tipps.

Ich selbst bin Bundesbeamter, auf gebündelter Stelle A9g-A11.

Ich habe mich auf eine A11-Stelle einer anderen Bundesbehörde in einer ganz anderen Region in Deutschland beworben und die Stelle dort ist auf fünf Jahre befristet. Ich hatte bereits das Auswahlgespräch und rechne in Kürze mit einer Zusage.

Man sagte mir aber bereits im Gespräch, dass es eine befristete Stelle ist und bisher noch keine Planstellen vorliegen, sodass nur eine Umsetzung (?) für fünf Jahre in Betracht kommt.

Kann mein jetziger Dienstherr überhaupt meine Stelle nachbesetzen in diesen fünf Jahren oder muss diese Stelle frei gehalten werden? Da ohnehin schon überall Personalnot herrscht, kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Konstellation einer Umsetzung überhaupt Erfolg hat in der Praxis? Vielleicht gibt es hier einige, die sich mit diesem Thema auskennen und gegebenenfalls auch praktische Erfahrung haben. Denn mein Problem ist folgendes: ich muss ja spätestens bei einer Zusage und Anforderung der Personalakte meinen jetzigen Dienstherr darüber informieren. Wenn solche Umsetzungen jedoch ohnehin direkt abgelehnt werden, frage ich mich, ob ich mich nicht total unbeliebt bei meinem jetzigen Dienstherr mache und ich das ganze nicht einfach sein lassen sollte.

Wenn natürlich meine jetzige Stelle trotzdem besetzt werden kann, sieht das ja vielleicht etwas anders aus. Dafür fehlen mir aber die Kenntnisse. Ich bin dankbar über jede Antwort :)
« Last Edit: 07.04.2025 14:49 von xyz707 »

Thomber

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Antw:Umsetzung eines Beamten bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #1 am: 07.04.2025 14:57 »
Du brauchst wohl eine Abordnung für 5 Jahre.
Nun, grundsätzlich gibt es Abordungen, die länger als 1 Jahr gehen - Stellenausschreibungen dazu habe ich schon mal gesehen. Aber.....dass Dein Dienstherr Dich für 5 Jahre ausleiht ....Aufwand....  warum?.....    Klingt eher unrealistisch.   Aufgrund des Personalbedarfs überall lassen viele Beamte nicht einmal gehen, wenn die wirklich weg wollen - aber einen gehen lassen, der wohl dann zurückkommen wird?    Das BAPersBw würde so etwas mit Sicherheit nicht machen.

xyz707

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Antw:Umsetzung eines Beamten bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #2 am: 07.04.2025 16:06 »
Du brauchst wohl eine Abordnung für 5 Jahre.
Nun, grundsätzlich gibt es Abordungen, die länger als 1 Jahr gehen - Stellenausschreibungen dazu habe ich schon mal gesehen. Aber.....dass Dein Dienstherr Dich für 5 Jahre ausleiht ....Aufwand....  warum?.....    Klingt eher unrealistisch.   Aufgrund des Personalbedarfs überall lassen viele Beamte nicht einmal gehen, wenn die wirklich weg wollen - aber einen gehen lassen, der wohl dann zurückkommen wird?    Das BAPersBw würde so etwas mit Sicherheit nicht machen.

Danke für deine Antwort. Das klingt nach wenig Hoffnung. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich meine jetzige wohnung nicht sogar für die 5 Jahre halten müsste und ob eine Beförderung innerhalb der 5 Jahre überhaupt in Betracht kommt. Ich bin aktuell A10, die Stelle ist aber A11 ausgeschrieben. Wenn ich aber abgeordnet oder umgesetzt werde, sind wahrscheinlich auch keine Beförderungen drin.

Ach man, ich hatte mich so gefreut, aber das machts wirklich zunichte.

Organisator

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Antw:Umsetzung eines Beamten bei befristeter Tätigkeit
« Antwort #3 am: 07.04.2025 16:31 »
Du brauchst wohl eine Abordnung für 5 Jahre.
Nun, grundsätzlich gibt es Abordungen, die länger als 1 Jahr gehen - Stellenausschreibungen dazu habe ich schon mal gesehen. Aber.....dass Dein Dienstherr Dich für 5 Jahre ausleiht ....Aufwand....  warum?.....    Klingt eher unrealistisch.   Aufgrund des Personalbedarfs überall lassen viele Beamte nicht einmal gehen, wenn die wirklich weg wollen - aber einen gehen lassen, der wohl dann zurückkommen wird?    Das BAPersBw würde so etwas mit Sicherheit nicht machen.

Danke für deine Antwort. Das klingt nach wenig Hoffnung. Zudem stellt sich mir die Frage, ob ich meine jetzige wohnung nicht sogar für die 5 Jahre halten müsste und ob eine Beförderung innerhalb der 5 Jahre überhaupt in Betracht kommt. Ich bin aktuell A10, die Stelle ist aber A11 ausgeschrieben. Wenn ich aber abgeordnet oder umgesetzt werde, sind wahrscheinlich auch keine Beförderungen drin.

Ach man, ich hatte mich so gefreut, aber das machts wirklich zunichte.
Kann da leider deinem Schlusswort nur zustimmen. Dein jetziger Dienstherr müsste dich für 5 Jahre abordnen. Dies würde er aber nur tun, wenn er ein gesteigertes Interesse an deiner neuen (befristeten) Tätigkeit hätte. Üblich ist sowas z.B. Tätigkeiten für internationale Organisationen. Bei anderen Bundesbehörden nur, wenn das einen großen Nutzen für einen jetztigen Dienstherren hätte.

Typischer Nachteil des Beamtentums. Alternative wäre nur die Entlassung und befristete Beschäftigung als Angestellter.