Hallo,
ich habe wahrscheinlich ein kleines oder doch großes Problem und benötige mal eure beamtenrechtlichen Tipps.
Ich selbst bin Bundesbeamter, auf gebündelter Stelle A9g-A11.
Ich habe mich auf eine A11-Stelle einer anderen Bundesbehörde in einer ganz anderen Region in Deutschland beworben und die Stelle dort ist auf fünf Jahre befristet. Ich hatte bereits das Auswahlgespräch und rechne in Kürze mit einer Zusage.
Man sagte mir aber bereits im Gespräch, dass es eine befristete Stelle ist und bisher noch keine Planstellen vorliegen, sodass nur eine Umsetzung (?) für fünf Jahre in Betracht kommt.
Kann mein jetziger Dienstherr überhaupt meine Stelle nachbesetzen in diesen fünf Jahren oder muss diese Stelle frei gehalten werden? Da ohnehin schon überall Personalnot herrscht, kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Konstellation einer Umsetzung überhaupt Erfolg hat in der Praxis? Vielleicht gibt es hier einige, die sich mit diesem Thema auskennen und gegebenenfalls auch praktische Erfahrung haben. Denn mein Problem ist folgendes: ich muss ja spätestens bei einer Zusage und Anforderung der Personalakte meinen jetzigen Dienstherr darüber informieren. Wenn solche Umsetzungen jedoch ohnehin direkt abgelehnt werden, frage ich mich, ob ich mich nicht total unbeliebt bei meinem jetzigen Dienstherr mache und ich das ganze nicht einfach sein lassen sollte.
Wenn natürlich meine jetzige Stelle trotzdem besetzt werden kann, sieht das ja vielleicht etwas anders aus. Dafür fehlen mir aber die Kenntnisse. Ich bin dankbar über jede Antwort
