Hallo und guten Tag.
Als freier Träger, der sich zu 100 % am TVÖD orientiert, tauchen bei Tarifeinigungen Fragen auf, die uns als "Neulinge" manchmal etwas rätseln lassen. Unser Steuerberater, der für die Gehälter zuständig ist, kennt sich mit dem TVÖD nicht aus und setzt um, was wir ihm sagen... denn TVÖD seien ja in aller Regel nicht in der freien Wirtschaft anzutreffen. Nun, das will ich so nicht zu 100 % bestätigen, aber wahrscheinlich sind die freien Träger allesamt größer als wir und haben eine eigene Personalabteilung. Soweit aber nur zur Erklärung vorab.
Wir haben 2 Fragen:
1. Die SuE-Zulage findet keine weitere Erwähnung, da sie aus dem vorhergehenden Tarifabschluss noch weiterhin gültig bleibt, richtig? Somit wird die Zulage (130/180 € bei Vollzeitäquivalent) noch bis 12.2026 gezahlt. Ab Januar 27 dann nicht mehr. Da der neue Tarifabschluss aber 27 Monate gilt, somit bis einschließlich März 27, hätten die Mitarbeitenden dann eine "Gehaltskürzung", wobei die dynamische Entgelttabelle gültig bleibt, nur die statische Zulage eben nicht. Haben wir das so richtig verstanden?
2. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Weiß man schon wann? Findet sich da Näheres?
Vielen Dank für erhellende Infos an einen dumm-Fragenden