Hallo zusammen,
mit geht es um folgenden Sachverhalt:
Ich bin seit 5 Jahren Leiter der Ortspolizeibehörde einer Kommune mit 25.000 Einwohnern. Damals war die Stelle als EG 11 ausgeschrieben. Nachdem ich 3 Jahre in dem Bereich tätig war, bat ich um Überprüfung meiner Eingruppierung. Nach Fertigung meiner Arbeitsauszeichnungen gingen diese an den KAV zwecks Überprüfung und Beurteilung.
Der KAV kam dann im letzten Frühling zu dem Schluss, dass die Stelle mit EG 12 zu bewerten und ich dem entsprechend eingruppiert sei. Es wurden anschließend Personalausschuss und Stadtrat informiert und diese stellten ihr Einvernehmen zu der rückwirkenden Eingruppierung her. Im Stellenplan war die Stelle jedoch noch mit EG 11 ausgewiesen.
Nun, nachdem wieder knapp ein Jahr vergangen ist, kam der Leiter der Abteilung für Finanzen auf die Idee, der Bürgermeister habe falsch gehandelt, weil die Kommunalaufsicht der Stelle nicht zugestimmt habe. Man hätte ihr die Bewertung des KAV nochmals zur Zustimmung bzw. Änderung des Stellenplans zukommen lassen müssen. Dem entsprechend hat er die Kommunalaufsicht selbst über den Sachverhalt informiert und bat um eine Überprüfung ggfs. mit Weisung einer Rückgruppierung in EG 11.
Da mit das ganze doch etwas wirr erscheint, nun meine Frage:
Ist sowas grundsätzlich möglich bzw. wenn ja, wie wahrscheinlich ist es, dass dies zum Tragen kommt?
Vorab schon mal vielen Dank für alle Info`s.