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TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Admin:
ok, "Preis" ist sicherlich nicht perfekt, aber bei "Minderbetrag" verstehen viele Leser nicht auf Anhieb was gemeint ist. Alternativvorschläge? "Abzugsbetrag"?
FearOfTheDuck:
"Abzugsbetrag" wäre ok. Evtl. "Einkommenseinsatz" oder "Aufwendungsbetrag" oder einfach "Gegenwert"?
schnitzelesser:
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.
Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:
117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.
Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.
Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: schnitzelesser am 19.07.2025 18:46 ---Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.
Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:
117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.
Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.
Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.
--- End quote ---
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing viel gravierender.
Admin:
--- Zitat von: schnitzelesser am 19.07.2025 18:46 ---Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.
--- End quote ---
Danke für den Hinweis! Wir haben das nun ergänzt:
"
Jeder Tauschtag mindert natürlich nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sondern führt auch zu etwas
geringeren Anwartschaften zur Rentenversicherung und Zusatzversorgung.
"
--- Zitat ---Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.
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Haben Sie ein Beispiel in welchem Szenario das auftritt?
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