Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".
Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.
Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.
Schau dir die Regelungen zum SuE mal an:
https://www.haufe.de/id/beitrag/sozial-und-erziehungsdienst-123-umwandlungstage-HI15741183.htmlSo ähnlich wird das Verfahren wahrscheinlich auch werden.
Es wird eine Erklärungsfrist geben bis zu der man erklären muss, ob und wieviele Tage man aus der JSZ umwandeln will. Ich gehe mal davon aus, dass dies der 31.10. des jeweiligen Jahres sein wird.
Mal angenommen du willst 3 Tage für 2027 umwandeln: Du beantragst/erklärst in 2026 bis zu dem Termin, dass du für 2027 3 Tage umwandeln möchtest. Dann wird dir entsprechend der Betrag für 3 Tage von der JSZ 2026 abgezogen. Die konkrete Beantragung, wann Du die Tage nimmst, die folgt dann erst. Auch dazu werden sicherlich Fristen bestimmt (ich gehe davon aus, die wird man aus der SuE-Regelung abschreiben).
Der einzige Unterschied, was man in der Redaktion dann noch besprechen muss, ist die Frage des Verfall/Übertrag bzw. Erstattung.
In der SuE-Regelung ist folgender Vorteil: Ich kann beantragen, ich möchte 2 zusätzliche Umwandlungstage für das Folgejahr haben. Jetzt will ich die doch nicht nehmen. Dann beantrage ich die einfach im Folgejahr nicht. Dann wird mir auch kein Entgelt gekürzt, da die Kürzung aus der SuE-Zulage nur nachverlagert erfolgt. Das wird jetzt bei Umwandlung der JSZ doch schon anders aussehen, da hier im Voraus bezahlt wird. Also muss es hierfür noch eine Regelung geben, wenn ich diese Tage tatsächlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genommen habe.
Was klar ist: Urlaubsregelungen werden - wie auch bei den SuE-Umwandlungstagen - keine Anwendung finden. Es ist ein separater Anspruch.