Autor Thema: TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage  (Read 23826 times)

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #45 am: 30.04.2025 09:46 »
Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".

Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.

Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.

Schau dir die Regelungen zum SuE mal an: https://www.haufe.de/id/beitrag/sozial-und-erziehungsdienst-123-umwandlungstage-HI15741183.html

So ähnlich wird das Verfahren wahrscheinlich auch werden.
Es wird eine Erklärungsfrist geben bis zu der man erklären muss, ob und wieviele Tage man aus der JSZ umwandeln will. Ich gehe mal davon aus, dass dies der 31.10. des jeweiligen Jahres sein wird.
Mal angenommen du willst 3 Tage für 2027 umwandeln: Du beantragst/erklärst in 2026 bis zu dem Termin, dass du für 2027 3 Tage umwandeln möchtest. Dann wird dir entsprechend der Betrag für 3 Tage von der JSZ 2026 abgezogen. Die konkrete Beantragung, wann Du die Tage nimmst, die folgt dann erst. Auch dazu werden sicherlich Fristen bestimmt (ich gehe davon aus, die wird man aus der SuE-Regelung abschreiben).
Der einzige Unterschied, was man in der Redaktion dann noch besprechen muss, ist die Frage des Verfall/Übertrag bzw. Erstattung.
In der SuE-Regelung ist folgender Vorteil: Ich kann beantragen, ich möchte 2 zusätzliche Umwandlungstage für das Folgejahr haben. Jetzt will ich die doch nicht nehmen. Dann beantrage ich die einfach im Folgejahr nicht. Dann wird mir auch kein Entgelt gekürzt, da die Kürzung aus der SuE-Zulage nur nachverlagert erfolgt. Das wird jetzt bei Umwandlung der JSZ doch schon anders aussehen, da hier im Voraus bezahlt wird. Also muss es hierfür noch eine Regelung geben, wenn ich diese Tage tatsächlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genommen habe.
Was klar ist: Urlaubsregelungen werden - wie auch bei den SuE-Umwandlungstagen - keine Anwendung finden. Es ist ein separater Anspruch.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #46 am: 30.04.2025 10:30 »
Ergänzung: Vielleicht wird man sich der Regelung des TV-Hessen (TV-H) bedienen. Die haben eine solche Möglichkeit der Umwandlung der JSZ in freie Tage schon seit ein paar Jahren. Nur mit dem Unterschied, dass da nicht der Stundenlohn für die freien Tage in Ansatz gebracht wird, sondern der Bemessungssatz der JSZ reduziert wird.

Zitat
§ 6a TV-H:

..
(2) 1Der Freizeitausgleich muss im Dezember des laufenden Kalenderjahres bzw.
innerhalb der ersten elf Monate des folgenden Kalenderjahres tageweise gewährt
und genommen werden. 2Bei der Festlegung des Freizeitausgleichs sind die
Wünsche der Beschäftigten maflgeblich, sofern dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. 3Im Falle des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.
(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen. 3Kann der Anspruch auf Freizeitausgleich jedoch aus krankheitsbedingten Gründen, wegen Elternzeit, der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen durch den Arbeitgeber oder für Anlässe gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1, mit Ausnahme der Buchstaben c und d, für die Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts besteht, nicht innerhalb des in Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitraums vollständig in Anspruch genommen werden, besteht für die verfallenen Freistellungstage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in in Geld, auf die gemäß Absatz 1 Satz 2 verminderte Jahressonderzahlung.

Ich denke, die endgültige Regelung wird wahrscheinlich ein "Mix" aus den beiden Regelungen (SuE-Umwandlungstage und der "Freizeit statt Geld"-Regelung im TV-H) werden. Wenn es schon bestehende tariffierte Regelungen gibt, wird die Welt selten neu erfunden.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #47 am: 30.04.2025 10:54 »
Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #48 am: 30.04.2025 11:41 »
Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.

Doch, die können zusammenhängend genommen werden, sie müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Darauf spielt der Satz 1 von Abs. 2 an. Im Urlaubsrecht ist ja die Regelung, dass der Urlaub ja zusammenhängend genommen werden soll. Auch verbietet der TV nicht, dass man die gekauften Tage vor oder nach einem Urlaub anhängen darf. Weder im TV-H, noch in den Sonderregelungen SuE ist dies ausgeschlossen.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #49 am: 30.04.2025 11:51 »
Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #50 am: 01.05.2025 07:06 »
Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.

Wenn man die SuE Regelung für Regenerationstage/Umwandlungstage übernimmt, ist das nicht notwendig. In der SuE Regelung steht drin, dass eine Ablehnung nur aufgrund dringender dienstlichen Gründen möglich ist - die gleiche Formulierung wie im Urlaubsrecht. D.h. für den Arbeitgeber ist die Hürde der Ablehnung dann schon recht hoch.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #51 am: 03.05.2025 16:49 »
Es geht ja nicht um Ablehung, sondern um zusammenhängende Gewährung.

Gerade weil der Urlaub zusammenhängend genehmigt werden soll, ergibt sich für freie Tage diese Regelungen nicht.
Gibt schlimmeres, würde mich halt nur interessieren, warum sich mit dieser Regelung nicht einfach die Urlaubstage erhöhen.

Zudem die Frage, wieviel ein Tag wert ist. Bei den AZV - Tagen der Beamten wird ja auf das betreffende Soll am Tag der Befreiung geschaut.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #52 am: 03.05.2025 18:37 »
Wahrscheinlich, weil es für Urlaube besondere gesetzliche Regelungen gibt oder geben wird, denen man sich nicht unterwerfen möchte.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #53 am: 05.05.2025 08:54 »
Na dann warten wir mal die Redaktionsverhandlungen hierzu ab.

schnitzelesser

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #54 am: 10.05.2025 15:54 »
Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.

So so.

- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).

- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).


Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!

Inwiefern trägt diese Vermischung zweier Sachverhalte auch nur ansatzweise dazu bei, deine vollumfänglich falsche Behauptung, der sog. "Zeit-statt-Geld-Tag" sei günstiger als unbezahlter Urlaub, zu untermauern?

Wer seine Arbeitszeit um 10 % kürzt, verdient 10 % weniger pro Jahr. Wer nur einzelne Tage unbezahlt wegbleibt, bekommt hingegen die Jahressonderzahlung nicht gekürzt. Keine Ahnung, wo hier dein Verständnisproblem liegt. Ich gehe im Übrigen davob aus, dass bei deinem Arbeitszeitmodell auch das Jahresgehalt um 10 % gekürzt wird.
« Last Edit: 10.05.2025 16:01 von schnitzelesser »

enemenebuh

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #55 am: 12.05.2025 07:07 »
Naja die Umwandlung der JSZ in freie Tage ist nicht neu. Letztes Jahr erst wieder 10 Tage umgewandelt. Der Antrag für dieses Jahr ist gestellt.

Es wird als Sonderurlaub im System eingetragen und ich hab ca. 650€ weniger bei der JSZ. Ich sehe das nicht negativ. Ich hab 10 freie Tage mehr und bekomme trotzdem noch genug von der JSZ.  ;)

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #56 am: 14.05.2025 15:15 »
Warum soll das nicht neu sein für den Bereich VKA?

Und wahrscheinlich hast du noch weniger als 650 € Verlust, weil du auch weniger Fahrtkosten hast?