TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage

Begonnen von Admin, 08.04.2025 19:06

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TVOEDAnwender

Keine Urlaubstage im Rechtsinn, daher unterliegen Sie auch nicht dem BUrlG (das ist den Arbeitgebern immer wichtig). Sie sind ein eigenständiger zusätzlicher tariflicher Freistellungstatbestand. So wie die Umwandlungstage für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst oder der zusätzliche Freizeitausgleich nach § 6a TV-H.

TVOEDAnwender

Zitat von: BAT in 15.07.2025 19:22
Ich halte das für rechtlich wackelig. Es gibt ja für diese Tage keien regelhaftes Gehalt, sondern den Anteil, der bei der JSZ gekürzt wird. Insofern ist halt die Frage, ist das überhaupt Tabellenentgelt (z. B. wichtig für die JSZ)? Ist es überhaupt SV und Steuerpflichtig?

Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

BAT

Sorry, ich war über diesen Passus beim Bereich Bund gestolpert:

Während der Inanspruchnahme wird für jeden Tauschtag Entgelt in dem Umfang gezahlt, in dem die Jahressonderzahlung je erklärtem Tauschtag vermindert wurde.

MaLa

Zitat von: TVOEDAnwender in 15.07.2025 19:26
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.

MoinMoin

Zitat von: MaLa in 16.07.2025 07:58
Zitat von: TVOEDAnwender in 15.07.2025 19:26
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.
Urlaub kann auch verfallen, hat man auch "erkauft".

BAT

Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.

Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.

MoinMoin

Zitat von: BAT in 16.07.2025 10:28
Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.

Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.
Na dann sollten die Redaktionsverhandlungen verlängert werden  8)

UNameIT

Zitat von: MaLa in 16.07.2025 07:58
Zitat von: TVOEDAnwender in 15.07.2025 19:26
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.

Die DBB sagt, man bekommt das Geld zurück für nicht genommene Tage:

ZitatTauschtage verfallen, wenn sie nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen
werden. Es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes des nicht genommenen Tauschtags. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31. März des Jahres, das auf
3
den Inanspruchnahmezeitraum folgt.

Moment, beim Bund gibts das Geld zurück, beim VKA nicht.
Zitat
Tauschtage, die nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung findet nicht statt. Können bewilligte Tauschtage wegen einer
unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit
oder wegen der Geltendmachung dringender dienstlicher oder betrieblicher Gründe durch
den Arbeitgeber an den entsprechenden Tagen nicht in Anspruch genommen werden und
kann während des Inanspruchnahmezeitraums keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht für
diese Tauschtage ein Ausgleichsanspruch in Geld.

BAT


TVOEDAnwender

Gegen die "Nichterstattung" der SuE Umwandlungstage bei Erkrankung (AN wurde am Tag der Umwandlungstage krank, AG hat SuE Zulage trotzdem gekürzt) gab es zuletzt 3 verschiedene Klagen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die allesamt von den klagenden Arbeitnehmern verloren wurden.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in 16.07.2025 20:19
Gegen die "Nichterstattung" der SuE Umwandlungstage bei Erkrankung (AN wurde am Tag der Umwandlungstage krank, AG hat SuE Zulage trotzdem gekürzt) gab es zuletzt 3 verschiedene Klagen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die allesamt von den klagenden Arbeitnehmern verloren wurden.
So wie Krankheit bei Zeitausgleich auch nicht gutgeschrieben werden muss.

BAT

Nun, dann scheint eine Regelung zu den Tauschtagen (Bund oder VKA) nicht so ganz rechtssicher zu sein...

oberhaeo

Und die Moral von der Geschischt´...

Isch tausche nischt!

Gifty

Hmmh hat sich Verdi verdruckt?

Hier sehe ich noch keine Aufregung, aber jetzt heißt es ab 2027?!

BAT

Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.