Autor Thema: TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage  (Read 27394 times)

Gifty

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #75 am: 17.07.2025 10:54 »
Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.
Nun gut, dann hatte ich es damals falsch verstanden, denn für mich wären die 3 Tage dann auch ab 26 zu nehmen.

Ich hab den Tausch zwar allgemein nicht vor - aber gut zu wissen.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #76 am: 17.07.2025 10:57 »
Nun, dann scheint eine Regelung zu den Tauschtagen (Bund oder VKA) nicht so ganz rechtssicher zu sein...
Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.
Und wenn die AN (vertreten durch die Gewerkschaften) beim VKA was anderes vertraglich vereinbaren, als beim Bund, dann ist das warum nicht rechtssicher?

So wie man vereinbaren könnte, dass ZA Tage gutgeschrieben werden, wenn man erkrankt.
Wenn man da aber nichts vereinbart, dann hat man halt keinen Anspruch darauf.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #77 am: 17.07.2025 11:01 »
Meine Antwort war auf TVÖD Anwender. Wenn eine Rechtssicherheit erst durch mehrere Klagen (mit welchem Ausgang auch immer) als rechtssicher gelten kann, ist die Argumentation von TVÖD Anwender schon einer Bestätigung einer mangelnden Rechtssicherheit.

Um es zu verdeutlichen: ab 2027 gibt es einen Urlaubstag zusätzlich. Da wird alles safe sind, Regelungen zu Urlaubstagen sind ausgeurteilt.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #78 am: 17.07.2025 11:26 »
Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.
Nun gut, dann hatte ich es damals falsch verstanden, denn für mich wären die 3 Tage dann auch ab 26 zu nehmen.

Ich hab den Tausch zwar allgemein nicht vor - aber gut zu wissen.

Es wäre auch mehr als bescheiden gewesen, diese im laufenden Kalenderjahr nehmen zu müssen. Es verblieben dann noch ca. 20 Arbeitsage ;)

MaLa

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #79 am: 18.07.2025 08:14 »

Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.


Naja, nicht alles was in Verträgen steht ist auch rechtskonform, aber das haben andere Stellen zu entscheiden.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #80 am: 18.07.2025 09:01 »

Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.


Naja, nicht alles was in Verträgen steht ist auch rechtskonform, aber das haben andere Stellen zu entscheiden.

Tarifliche Regelungen unterliegen, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, bei arbeitsgerichtlicher Überprüfung lediglich einer Willkürkontrolle.
Der juristische Begriff der "Willkür" bedeutet, dass eine Regelung ohne sachlichen Grund oder auf Basis unsachlicher, etwa persönlicher oder willfähriger Erwägungen erfolgt und nicht auf nachvollziehbaren, objektiven Kriterien beruht. Ein solcher Verstoß verletzt das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 GG.

Vor diesem Hintergrund würde ich die steile These vertreten, dass die nun getroffene Regelung im Bereich der VKA zur Nichterstattung der sog. "Tauschtage" keine willkürliche Maßnahme darstellt. Sie mag im Ergebnis ungerecht sein, hält aber einer rechtlichen Prüfung unter dem Maßstab der Willkür meines Erachtens stand.

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #81 am: 18.07.2025 10:07 »
+1 sehe ich genauso wie TVOEDAnwender

Es steht dem AN frei unter diesen Bedingungen auf die Tauschtag zu verzichten, weil er das Risiko nicht tragen will, dass er seine Tauschtag innerhalb von 360 Tagen nicht wegbekommt.

Wer aber so dämlich ist seinen Tauschtag am 30.12. zu  nehmen, der weiß halt das der Pfutsch ist, wenn er an dem Tag Krank ist. Also wird man seinen Tauschtag natürlich als erste "freie" Tage verballern und erst dann den Urlaub.

Immerhin verfällt der Tauschtag nicht pauschal, wenn man erkrankt! Das ist bei Gleitzeittagen anders.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #82 am: 18.07.2025 10:49 »
Ihr macht den Fehler auf eine konkrete Regelung zu schauen und das rechtliche Konstrukt nicht abstrakt zu sehen.

Es geht darum, neue Konstrukte aufzunehmen, die es bisher nicht gab, welches immanent eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, da die bisherigen Inhalte ausreichen ausgeurteilt sind.

Selbstredend sehe ich keine rechtlichen Probleme, aber man begibt sich unnötig auf möglicherweise wackeligen Boden und vor allem: auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)

Aber so tickt Deutschland. Einfach ist schwierig.

TVOEDAnwender

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #83 am: 18.07.2025 12:02 »
Ihr macht den Fehler auf eine konkrete Regelung zu schauen und das rechtliche Konstrukt nicht abstrakt zu sehen.

Es geht darum, neue Konstrukte aufzunehmen, die es bisher nicht gab, welches immanent eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, da die bisherigen Inhalte ausreichen ausgeurteilt sind.

Selbstredend sehe ich keine rechtlichen Probleme, aber man begibt sich unnötig auf möglicherweise wackeligen Boden und vor allem: auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)

Aber so tickt Deutschland. Einfach ist schwierig.

Das rechtliche Konstrukt, zusätzliche freie Tage zu erkaufen - außerhalb vom Urlaub - tarifvertraglich festzuschreiben ist auch nicht neu, auch nicht im öffentlichen Dienst:

"Freizeit statt Geld" (§ 6a) im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) (dort kann man sich 2 freie Tage zusätzlich erkaufen, aus der JSZ)

Und les mal den Absatz 3 des § 6a:

(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen


Leg mal den Entwurf (beim Bund veröffentlicht) der Tauschtage mal neben § 6a TV-H. Außer das die Hessen ne andere Berechnungsweise für den Kauf der Tage genommen haben und das die die Erstattung ausschließen (wie bei der VKA vorgesehen), findest Du da inhaltlich kaum Unterschiede. Die nennen das nur nicht Tauschtage, sondern Freizeitausgleich.

Die Regelung ist im TV-H seit 2021 in Kraft. Und auch in anderen Tarifverträgen gibt es tarifliche Freistellungstage die man sich erkaufen kann (z.B. Metallbranche, Deutsche Bahn).

Zitat
auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)
Nö, es gibt für diese Bereiche kaum Klagen. Nur im SuE-Bereich gab es ganze drei Klagen, da gings um die Frage "Darf man die Zulage kürzen, wenn der Beschäftigte am Tag der Freistellung krank ist". Mangels Regelung haben die Gerichte gesagt "JA". Daher hat man daraus jetzt gelernt und hat dies für die Tauschtage entsprechend direkt geregelt. Wie man das übrigens im § 10 TVöD auch für die Freizeitausgleiche aus dem Arbeitszeitkonto nach §10 geregelt hat.

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #84 am: 18.07.2025 12:07 »
Das überzeugt mich schon anhand der Benennung nicht.

Aber ich lasse mich gerne korrigieren. Bisherige Regelungen in anderen TVs: zusätzliche "freie Tage". TVÖD VKA jetzt neu: "Tauschtage".

Ich sehe kein bisher bestehendes Konstrukt. Aber ich bin wohl zu sehr im Verwaltungsrecht vertieft und nicht im Arbeitsrecht.

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #85 am: 18.07.2025 12:29 »
Für den Bereich Bund haben wir nun eine Übersicht zum Zeit-statt-Geld-Wahlmodell erstellt:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/

Mit der Bitte um kritische Durchsicht und ggf. Kommentierung.

Im Online Rechner TVöD Bund 2026 sind unter Zulagen die Abzüge für die bis zu 3 Freistellungstage enthalten.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2026

Sobald wir den künftigen §29a VKA vorliegen haben, erstellen wir auch dazu eine Übersicht und nehmen die Abzüge als Option in den Online-Rechner auf.

Falls jemand bereits den 22. Änderungstarifvertrag (VKA) vorliegen hat, bitte Upload unter https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/tvoed/vka/index.html

DerTechniker

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #86 am: 18.07.2025 13:09 »
Für den Bereich Bund haben wir nun eine Übersicht zum Zeit-statt-Geld-Wahlmodell erstellt:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/

Mit der Bitte um kritische Durchsicht und ggf. Kommentierung.

Im Online Rechner TVöD Bund 2026 sind unter Zulagen die Abzüge für die bis zu 3 Freistellungstage enthalten.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2026

Sobald wir den künftigen §29a VKA vorliegen haben, erstellen wir auch dazu eine Übersicht und nehmen die Abzüge als Option in den Online-Rechner auf.

Falls jemand bereits den 22. Änderungstarifvertrag (VKA) vorliegen hat, bitte Upload unter https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/tvoed/vka/index.html

Mega! Geht sowas auch für freiwillige Erhöhungsstunden? Option 42h

Admin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #87 am: 18.07.2025 14:44 »
Mega! Geht sowas auch für freiwillige Erhöhungsstunden? Option 42h

Das ist auf jeden Fall unser Ziel! Aber eins nach dem anderen. Jetzt warten wir noch auf den 22. Änderungs-TV zum TVöD.

Admin

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #88 am: 18.07.2025 16:10 »
wir haben nun auch eine Proberechnung zum Unterschied im Netto-Jahresgehalt bei Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, VBL-Abzug, keine Kirchensteuer, Steuerjahr 2025 in der jeweils zweiten Zeile ergänzt.

Wohlgemerkt: weiterhin TVöD Bund 2026. VKA liegt uns der Entwurf zum Änderungstarifvertrag 22 noch nicht vor.

Frage: wenn wir dann die Proberechnung VKA machen, was setzen wir da bei der Netto-Berechnung an Stelle der VBL am besten als Zusatzversorgungskasse ein? Welche ist am meisten verbreitet?

BAT

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Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
« Antwort #89 am: 18.07.2025 17:02 »
Da fehlt mir die Übersicht in Bezug auf die Zusatzversorgung, dachte, das wäre auch die VBL im VKA - Bereich.

Das Wort "Preis" würde ich aber vermeiden. Der ist ein anderer durch mögliche Ersparnisse an an anderer Stelle (Wegekosten, Kinderbetreeung, etc.). Minderbetrag wäre passender.