Autor Thema: Bestätigung für Antrag auf Prüfung der Eingruppierung  (Read 905 times)

corsafan

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema "Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung".

Kurz vorweg, ich habe vor geraumer Zeit eine E10-Stelle angenommen und wurde "nur" in die 9a eingestuft (sicherlich war ich bei den Verhandlungen zu naiv). Fakt ist der, nach Gesprächen mit meinem Dezernenten sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es so nicht korrekt ist und der Dezernent sowie die Leitung zu 100% hinter dem Antrag stehen.

Meine Stellenbeschreibung und meine übertragenen Aufgaben entspricht faktisch einer E10-Stelle.
Wie in meinem alten Beitrag zu sehen, wurde einfach die E10 durchgestrichen und die E9a handschriftlich eingetragen.

Den Antrag haben wir Anfang des Jahres über den Dezernenten und Leitung rausgeschickt.

Nun meine Frage, bekommt man irgendeine "Eingangs- / Empfangsbestätigung" das der Antrag eingegangen bzw. bearbeitet wird? Mir gehts darum, ab wann ich "mal den Stand der Dinge" abfragen sollte.

Per Suche habe ich leider nichts gefunden.

LG und sonnigen Start in den Tag

corsafan

Rowhin

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Den Antrag haben wir Anfang des Jahres über den Dezernenten und Leitung rausgeschickt.

Nun meine Frage, bekommt man irgendeine "Eingangs- / Empfangsbestätigung" das der Antrag eingegangen bzw. bearbeitet wird? Mir gehts darum, ab wann ich "mal den Stand der Dinge" abfragen sollte.


An wen rausgeschickt? Ich nehme mal an, eure Personalabteilung?

Je nachdem, wie diese Stelle arbeitet, gibt es Eingangs-/Lese-/Bearbeitungsbestätigungen, oder halt eben nicht. Bei uns unterscheidet sich das sogar teils nach Standorten - die Hauptdienststelle macht es anders als die Personaler in den Außenstellen.

Auch mit Anfragen zum aktuellen Stand wird sehr unterschiedlich umgegangen, in manchen Organisationen/bei manchen AGs sind die tabu und man hat das Gefühl, wenn man es wagt, wird man unten in den Stapel gelegt, bei anderen gibt es durchdigitalisierte Prozesse und ich kann selber nachsehen, wo mein Antrag gerade im Prozess steht. Es ist also relativ schwer, das von außen zu beurteilen.

troubleshooting

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Nun meine Frage, bekommt man irgendeine "Eingangs- / Empfangsbestätigung" das der Antrag eingegangen bzw. bearbeitet wird? Mir gehts darum, ab wann ich "mal den Stand der Dinge" abfragen sollte.


Es würde mich wundern, wenn es dafür bei Euch eine formelle Regelung zu den Abläufen gibt, die zB eine Eingangs- oder Empfangsbestätigung vorsieht.

Tatsächlich sollte man Anträge etc. nie abgeben, ohne sich gleichzeitig zB auf einer Kopie den Empfang bestätigen zu lassen.

Da du den Antrag über 2 mutmaßlich vorgesetzte Stellen rausgeschickt hast, würde ich zuerstmal dort nachfragen, wann sie diesen weitergeleitet haben. Mit der Info dann, ab zur Pers.

Organisator

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema "Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung".

Kurz vorweg, ich habe vor geraumer Zeit eine E10-Stelle angenommen und wurde "nur" in die 9a eingestuft (sicherlich war ich bei den Verhandlungen zu naiv). Fakt ist der, nach Gesprächen mit meinem Dezernenten sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass es so nicht korrekt ist und der Dezernent sowie die Leitung zu 100% hinter dem Antrag stehen.

Meine Stellenbeschreibung und meine übertragenen Aufgaben entspricht faktisch einer E10-Stelle.
Wie in meinem alten Beitrag zu sehen, wurde einfach die E10 durchgestrichen und die E9a handschriftlich eingetragen.

Den Antrag haben wir Anfang des Jahres über den Dezernenten und Leitung rausgeschickt.

Nun meine Frage, bekommt man irgendeine "Eingangs- / Empfangsbestätigung" das der Antrag eingegangen bzw. bearbeitet wird? Mir gehts darum, ab wann ich "mal den Stand der Dinge" abfragen sollte.

Per Suche habe ich leider nichts gefunden.

LG und sonnigen Start in den Tag

corsafan

Da eine Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung tariflich nicht vorgesehen ist, braucht der Arbeitgeber diesen nicht einmal zu beachten, geschweige denn, irgendwie darauf zu reagieren.

Wenn du dir sicher bist, dass sich dein Arbeitgeber bei seiner Meinung zur Eingruppierung irrt, fordere ihn konkret auf, dir ein bestimmtes Entgelt zu zahlen. Erst damit hemmst du die tarifliche Ausschlussfrist.

Wenn du eine Rückmeldung deines Arbeitgebers - auf was auch immer - möchtest, sprich ihn an.