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Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
atal:
Hallo,
ich habe soeben eine Absage per Mail erhalten. :-/
Ich war mir sooo sicher, dass ich die Zusage erhalte. Na ja ...
Jetzt möchte ich dagegen Widerspruch einlegen.
Ich habe aber Null Ahnung, wie man das rechtssicher macht und Geld fürn Anwalt habe ich nicht, keine RSV und keine Gewerkschaft.
Dann soll es neben dem Widerspruch noch Rechtsschutzmittel geben, die man einlegen kann oder solte?!
I. R. dessen möchte ich Akteneinsicht haben.
Wie formuliert man das möglichst "wasserdicht"? Reicht das als Antwort per Mail mit angehängtem Schreiben mit eingefügter Unterschrift?
Dankeschön.
GLG
Organisator:
Typischerweise ergibt sich das zutreffende Rechtsmittel aus der Belehrung ganz unten im Bescheid.
Akteneinsicht ist eher typisch im Streitverfahren.
was_guckst_du:
...Absage auf eine Bewerbung oder was?
...bei Bewerbungsabsage gibt es keinen Widerspruch...
atal:
Absage nach Vorstellungsgespräch.
Umlauf:
Es wurde eine Entscheidung getroffen.
Vorgehen kann man dagegen nur wenn man bereit ist das vor Gericht anzufechten.
Was soll hier ein Widerspruch ermöglichen? Das ist keine verwaltungsrechtliche Entscheidung.
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