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Besoldungsrunde 2025 Bund

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Umlauf:

--- Zitat von: GoodBye am 08.09.2025 13:09 ---Thema ist Besoldungsrunde Bund 2025. Nicht irgendwelche Erwägungen zur erstmaligen Neueinführung einer aA.

--- End quote ---

Im Prinzip hast du recht.
Nur ist die Besoldungsrunde 2025 Bestandteil des Gesetzes zur aA.
Alle Zahlungen, die sich aus der Übertragung des Tarifergebnisses ergeben, sind eine Abschlagszahlung unter Gesetzesvorbehalt. Darauf ist laut Beschluss auch ausdrücklich hinzuweisen, z.B. durch einen Hinweistext in der Bezügemitteilung. Einfach, weil das Gesetz irgendwann kommen wird. Ganz platt gesagt.

Was das rechtlich zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst ausmalen.


Ach ja, direkt zum Thema:

Die zuständigen Stellen haben die Programmierung der Zahlbarmachung … unverzüglich zu veranlassen. Die auszahlenden Stellen dürfen entsprechende Zahlungen erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung leisten.

Als Zielmarke wurde Dezember ausgegeben.

Die Abschlagszahlungen werden nicht geleistet beim Tod der Empfänger und nicht bei öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen nach bundesgesetzlicher Regelung.

xap:
Ich begrüße die Verknüpfung von aA mit Besoldungsrunde in einem Gesetz sogar. Wie ich bereits schrieb versetzt das den Gesetzgeber in einen gewissen Handlungsdruck das Gesetz auch zeitnah zu finalisieren. Was wäre denn umgekehrt los, wenn es 2 Jahre (wie unter der Ampel) kein Gesetz gäbe und stattdessen im Worst Case Rückzahlungen der Abschläge von hunderttausenden Beamten die Folge wären? Was dann los wäre, kann sich jeder selbst ausmalen. Diese Blöße wird sich der GG wohl kaum geben wollen.

Rollo83:

--- Zitat von: Umlauf am 08.09.2025 13:34 ---
--- Zitat von: GoodBye am 08.09.2025 13:09 ---Thema ist Besoldungsrunde Bund 2025. Nicht irgendwelche Erwägungen zur erstmaligen Neueinführung einer aA.

--- End quote ---

Im Prinzip hast du recht.
Nur ist die Besoldungsrunde 2025 Bestandteil des Gesetzes zur aA.
Alle Zahlungen, die sich aus der Übertragung des Tarifergebnisses ergeben, sind eine Abschlagszahlung unter Gesetzesvorbehalt. Darauf ist laut Beschluss auch ausdrücklich hinzuweisen, z.B. durch einen Hinweistext in der Bezügemitteilung. Einfach, weil das Gesetz irgendwann kommen wird. Ganz platt gesagt.

Was das rechtlich zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst ausmalen.


Ach ja, direkt zum Thema:

Die zuständigen Stellen haben die Programmierung der Zahlbarmachung … unverzüglich zu veranlassen. Die auszahlenden Stellen dürfen entsprechende Zahlungen erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung leisten.

Als Zielmarke wurde Dezember ausgegeben.

Die Abschlagszahlungen werden nicht geleistet beim Tod der Empfänger und nicht bei öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen nach bundesgesetzlicher Regelung.

--- End quote ---

Nein, die Besoldungsrunde ist KEIN Bestandteil der aA.
Die Besoldungsrunde gilt für die Tarifangestellten des ÖD und die haben überhaupt gar nichts mit einer aA am Hut.
Wenn dann die Erhöhungen aus dieser Runde auf die Beamten übertragen werden sollen müsse diese in ein Gesetz verfasst werden. Das war schon immer so und weil dies gefühlt 100 Jahre dauert werden die Erhöhungen immer vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt bis das Gesetzt der Tabellenwirksamen Erhöhung im BT verabschiedet ist. Das hat nicht mit der aA im speziellen zu tun.

Kabinett beschließt Abschläge im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026. Zahlungen sollen ab Dezember 2025 erfolgen.

Das war die Überschrift und nochmals bei den Tarifergebnissen kann die aA gar nicht genannt werden weil diese bei Tarifangestellten überhaupt nicht mit verhandelt wird.
Ich verstehe nicht was daran so schwer zu begreifen ist.

Rollo83:

--- Zitat von: xap am 08.09.2025 13:45 ---Ich begrüße die Verknüpfung von aA mit Besoldungsrunde in einem Gesetz sogar. Wie ich bereits schrieb versetzt das den Gesetzgeber in einen gewissen Handlungsdruck das Gesetz auch zeitnah zu finalisieren. Was wäre denn umgekehrt los, wenn es 2 Jahre (wie unter der Ampel) kein Gesetz gäbe und stattdessen im Worst Case Rückzahlungen der Abschläge von hunderttausenden Beamten die Folge wären? Was dann los wäre, kann sich jeder selbst ausmalen. Diese Blöße wird sich der GG wohl kaum geben wollen.

--- End quote ---

Ob man das begrüsst oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Ich denke jeder ich würde es begrüssen wenn die aA in ein Gesetz gegossen wird egal ob mit der Besolungsanpassung der jetzigen Runde oder einzeln einige Monate später, das steht ausser Frage.
Faktisch ist das aber einfach stand heute nicht geplant und deswegen bleibt es bullshit oder fakenews oder was auch immer man da für ein Begriff für verwenden mag, von mir aus auch Träumerei oder Kaffesatzleserei.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Rollo83 am 08.09.2025 13:52 ---Das war schon immer so und weil dies gefühlt 100 Jahre dauert werden die Erhöhungen immer vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt bis das Gesetzt der Tabellenwirksamen Erhöhung im BT verabschiedet ist. Das hat nicht mit der aA im speziellen zu tun.

--- End quote ---


--- Zitat von: Rollo83 am 08.09.2025 13:55 ---Faktisch ist das aber einfach stand heute nicht geplant und deswegen bleibt es bullshit oder fakenews oder was auch immer man da für ein Begriff für verwenden mag, von mir aus auch Träumerei oder Kaffesatzleserei.

--- End quote ---

Du solltest tatsächlich an deiner Lesekompetenz arbeiten.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html)

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