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Besoldungsrunde 2025 Bund
GeBeamter:
--- Zitat von: Rheini am 08.09.2025 17:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 08.09.2025 17:01 ---
--- Zitat von: bebolus am 08.09.2025 16:49 ---was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
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Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.
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Evtl. wartet der DH auf das BVerfG um entweder sagen zu können, dass man es machen musste oder um erstmal zu schauen, was man machen muss.
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Naja, was er machen "muss" weiß er Dank der Zitat "neuerlichen Rechtsprechung des BVerfG" ja. Neuerlich ist auch ein interessanter Terminus für ein Urteil, das zum Zeitpunkt der Umsetzung voraussichtlich bereits sechs Jahre alt ist.
Das BVerfG wird in seinen kommenden Entscheidungen vermutlich eher aufzeigen, was er (der DH) eben nicht machen darf.
Rheini:
Manche brauchen halt genauere Leitplanken als andere 🤷.
Die Länder haben es für die Ledigen ja auch nicht besser hinbekommen.
Anselm:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.09.2025 12:38 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 08.09.2025 09:50 ---„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss?
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Es wurde angekündigt, dass das Grundgehalt und das Leistungsprinzip "gestärkt" werden sollen, damit "der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen" könne, siehe https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html.
--- Zitat von: Rollo83 am 08.09.2025 09:50 ---Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun?
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Ja, hat es, weil alles zusammen in EIN Gesetz gegossen werden soll. Daher soll es ja - anders als sonst - ab Dezember und ab Mai auch erst mal nur "Abschläge" geben.
...
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Das Wort "Abschläge" hat sich aber auch in der Vergangenheit bei Besoldungsrunden immer mal als unzutreffend erwiesen. Da wurden (Nach-)Zahlungen für die rückwirkende Erhöhung als Abschlagszahlungen angekündigt, aber in Wirklichkeit gab es eben nicht nur einen Abschlag sondern den gesamten Betrag für die zurückliegenden Monate und auch den aktuellen Monat in einer einzigen Zahlung (und ab da jeden Monat die neuen, angepassten Bezüge). Offensichtlich ist dem Dienstherrn nicht klar, dass ein Abschlag eigentlich nur eine Teilzahlung ist und nicht die Nachzahlung des kompletten Fehlbetrags. Ich würde daher das Wort "Abschläge" auch im aktuellen Zusammenhang nicht auf die Goldwaage legen.
GoodBye:
Vielleicht meinen sie auch Abschlag im Sinne von jemandem eine Bitte abschlagen. Dann gibt es 3% und 2,8% weniger, wer weiß.
Im Dezember zu Weihnachten gibt es dann den großen Abschlag für 2025, damit nicht zuviel chinesisches Plastik unterm Weihnachtsbaum liegt und man sich auf das Wesentliche besinnt.
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