Besoldungsrunde 2025 Bund

Begonnen von Admin, 09.04.2025 14:18

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Admin

wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Fehlermeldungen/Hinweise zu unserer Prognose zu den Besoldungstabellen Bund 2025/2026 unter der Maßgabe inhaltsgleicher Übertragung des Tarifergebnisses TVöD erhalten demnach wir die 0,2 Prozentpunkte Verringerung der Besoldungserhöhung nicht berücksichtigt hätten.

Dies ist kein Fehler sondern eine bewußte Entscheidung basierend auf §14a Abs. 1 BBesG:
"Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert."

Die Erhöhungen bei zeit- und wirkungsgleicher Übertragung wären nach dem 31.12.2024 also nach derzeitiger Gesetzeslage keine Verminderung.

Imperator

Hallo Admin,

vielen Dank an der Stelle für die gute Vorarbeit.

Bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis auch auf uns übertragen wird.

Rollo83

Der Fehler ist eher von einer wirkungsgleichen Übertragung auszugehen obwohl es dieses mal absolut in den Sternen steht ob dies überhaupt passieren wird.

Max Bommel

Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.

Perikles

Zitat von: Max Bommel in 09.04.2025 16:41
Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Da kommt sicherlich die "hessische Lösung". Übertragung ja, aber nicht rückwirkend, sondern erst in der Zukunft als "Sonderopfer"  >:(

GeBeamter

Zitat von: Perikles in 09.04.2025 16:50
Zitat von: Max Bommel in 09.04.2025 16:41
Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Da kommt sicherlich die "hessische Lösung". Übertragung ja, aber nicht rückwirkend, sondern erst in der Zukunft als "Sonderopfer"  >:(

Solange die Nullrunde dann über ein vernünftiges Gesetz zur amtsangemssenen Alimentation wieder kompensiert wird, soll mir das egal sein ;)

Admin

Diese Beispielrechnung hat inzwischen Tradition. Ich hoffe es ist ausreichend ersichtlich, daß es sich lediglich um eine hypothetische Tabelle handelt. Auf der eigentlichen Bundesbeamten-Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ erscheint sie auch erst, wenn geeignete Regierungsmitglieder die Übertragung des Tarifergebnisses verkünden und auch dann nur als "Prognose" bis zur Vekündung des zugehörigen Gesetzes.

ToniHassla

Zitat von: Admin in 09.04.2025 18:13
Diese Beispielrechnung hat inzwischen Tradition. Ich hoffe es ist ausreichend ersichtlich, daß es sich lediglich um eine hypothetische Tabelle handelt. Auf der eigentlichen Bundesbeamten-Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ erscheint sie auch erst, wenn geeignete Regierungsmitglieder die Übertragung des Tarifergebnisses verkünden und auch dann nur als "Prognose" bis zur Vekündung des zugehörigen Gesetzes.

Ja genau, diese Beispielrechnungen gab es in den letzten Tarif-/Besoldungsrunden schon immer. Dass es dabei lediglich um eine Annahme einer Übertragung für die Bundesbeamten geht, sollte denke ich mal klar sein.

Badener1

Ich wäre dafür, dass Bundesbeamte dieselbe Besoldungsangleichung bekommen, wie die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten. 5,4%, Laufzeit 12 Monate! Oder doch wenigsten soviel die "unproduktiven" (sorry) Rentner. 3,74%, Laufzeit 12 Monate! 

DerAlimentierte

Wird es nun eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Bundesbeamten geben oder nicht?

blubb

Und wieso steht nirgends was von der Jahressonderzahlung seitens dbb bei der Übertragung des Ergebnisses? Gibt es dafür Gründe, unsere Jahressonderzahlung wurde ja mal eingefroren und in die normale Besoldung gepackt ???

Hans1W

Frage an die älteren Semester:
Die Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld oder wie man es auch nennen möchte, wie wurde die früher bestimmt bei den Beamten. War es wie beim TvÖD eine Prozentsatz oder war eins Monatssold?
Denn wenn es stumpf ein Sold war, der durch 12 geteilt wurde auf die restlichen Monate verteilt wurde, dann wird mit jeder prozentualen Erhöhung auch die Sonderzahlung mit erhöht.


kimonbon

Das Weihnachtsgeld wird direkt an die deutsche Rentenversicherung überwiesen hahhahaaaa von allen neuen Beamten jahshssss