Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?
Wahrscheinlich abwarten, da Berlin ja eine Frist zur Umsetzung Anfang 2027 bekommen hat.
Dann braucht man nur schauen, was Berlin und eventuell andere Bundesländer gemacht haben und schreibt dann beim kostengünstigsten ab.
Aber es ist natürlich das Risiko da, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht die Spielräume der Regierung noch mehr Einengen wird durch weitere anstehenden Entscheidungen.
Außerdem beginnen ja zum 01.04.2027 wieder die Tarifverhandlungen im ö.D. Bund.
Eventuell muss man doch die Ergebnisse der Tarifverhandlung 2025 für die Beamte abkapseln von der aA, da diese ja garnicht zeitnah umgesetzt werden kann.
Ich hätte schon gerne auch den 1 Tag mehr Urlaub ab 2027.