Autor Thema: Vorzeitiger Stufenaufstieg in Kombination mit Höhergruppierung  (Read 966 times)

Claudia93

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Hallo,

angenommen man hat in 11/2024 eine Höhergruppierung beantragt. In 03/2025 bekommt man ein Schreiben, dass für die aktuelle Stufe ein vorzeitiger Stufenaufstieg gewährt wird.

Angenommen die Höhergruppierung geht durch, wie spielt jetzt der vorzeitige Stufenaufstieh hier rein?
"Verpufft" der komplett oder wird der auf die Höhergruppierung angewendet?

Grüße

Schokobon

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Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung.

Falls der Arbeitgeber aufgrund eines rechtlich völlig irrelevanten Schriftstückes von dir seine Rechtsmeinung über deine Eingruppierung ändert, dann wäre diese Rechtsmeinung wohl ab dem Tag der Übertragung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit anzuwenden. Wann wurden dir die Aufgaben übertragen?
Ab diesem Tag warst du entsprechend eingruppiert.
Eine Auswirkung auf den vorzeitigen Stufenaufstieg hat das nicht.

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Entgeltzahlungen, verfallen nach 6 Monaten.

NWB

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Die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums beeinflusst nicht die Stufenlaufzeit, im Gegensatz zur Höhergruppierung

MoinMoin

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Und der AG kann sich auch nicht hinterher rausreden, er hätte den vorzeitiger Stufenaufstieg aufgrund einer Leistungsbewertung in einer niedrigeren EG durchgeführt.

Denn er hat die Leistungsbewertung aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten durchgeführt. Und er hat sich nur halt geirrt wo diese eingruppiert sind.