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Schwerbehinderung im Personalfragebogen vor Einstellung angeben?
koli:
Guten Morgen,
ich wechsel aus der Privaten in den ÖD. Habe eine Jobzusage erhalten, Betriebsarzt hinter mir, Führungszeugnis beantragt.
Arbeitsvertrag muss noch unterzeichnet werden.
Einen Personalfragebogen habe ich bereits erhalten.
Da ich mir da nicht sicher bin, der muss sicherlich wahrheitsgerecht ausgefüllt werden.
Wie steht es aber mit der Frage nach einer Schwerbehinderung? Ich habe zwar eine, aber diese nirgendwo im Anschreiben oder Lebenslauf angegeben und auch keinen Ausweis vorgelegt.
Davon habe ich auch nichts im Bewerbungsgespräch gesagt.
Die 5 Tage mehr Urlaub sind zwar nice, aber drauf angewiesen bin ich nicht.
Jetzt möchte ich auch nicht auf einmal kundtun, dass ich schwerbehindert bin.
Wenn es aber irgendwann mal zu Problemen kommen könnte, was ich natürlich nicht hoffe, würde ich die dann mitteilen, sofern es dann relevant sein sollte.
Darf nun aber der AG nach einer SB in einem Personalfragebogen fragen?
Wie mache ich das nun am besten?
Habe da in beide Richtungen ein schlechtes Gewissen. Zwar eine haben, aber nicht angeben, zumindest erst einmal nicht, obwohl ich eine habe und der AG evtl. davon profitieren könnte (Ausgleichsabgabe) und dann irgendwann einmal davon erzählen, wenn es zu Problemen kommen könnte … Hmmm …
Wie sieht da die Rechtslage im ÖD aus. Kenn mich damit noch nicht aus.
Wie würdet ihr das warum machen?
Besten Dank.
VG
2strong:
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Fragen nach einer möglichen Schwerbehinderung wahrheitsgemäß zu beantworten. Du kannst also ruhig ankreuzen, dass eine Schwerbehinderung nicht vorliegt. Nachteil ist, dass Dir Ansprüche auf Zusatzurlaub etc. vorerst verwehrt bleiben. Auch kann Dir ggf. - mangels Kenntnis - kein leidensgerechter Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Gleichwohl kannst Du zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt die Schwerbehinderung wieder "aus der Tasche ziehen", sofern dies für Dich von Vorteil sein sollte.
Kurz: Du kannst Deine Schwerbehinderung verschweigen ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
BAT:
Noch ein paar Anmerkungen:
bist du bei mindestens 50 %?
der Steuerfreibetrag erhöht sich durch die SB möglicherweise
der AG muss eine Quote erfüllen, ansonsten Ausgleichszahlungen leisten...
NWB:
Gerade im öffentlichen Dienst dürfen dir aus deiner Schwerbehinderung keine Nachteile erwachsen, im Gegenteil.
Muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ob er das beim AG anzeigt.
Für mich gibt es da jedoch nur Vorteile im öD
cyrix42:
--- Zitat von: BAT am 11.04.2025 11:53 ---der Steuerfreibetrag erhöht sich durch die SB möglicherweise
--- End quote ---
Dafür muss man aber nicht dem AG, sondern dem zuständigen Finanzamt die Schwerbehinderung anzeigen.
--- Zitat ---der AG muss eine Quote erfüllen, ansonsten Ausgleichszahlungen leisten...
--- End quote ---
Weshalb der AG gerne wüsste, wie viele schwerbehinderte Personen er beschäftigt. Das ist natürlich für ihn gut zu wissen, aber erstmal nicht das Problem der/ des Arbeitnehmer_in. Für diese_n hat 2strong schon darauf hingewiesen, dass bei Nichtangabe halt die entsprechenden Nachteilsausgleiche auch nicht in Anspruch genommen werden können.
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