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Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen

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Neuromancer:
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Dienstherrn den Prozess zur Verbeamtung angestoßen – dieser läuft aktuell. Tatsächlich bin ich mir jedoch nicht zu 100 % sicher, ob ich die Urkunde letztlich annehmen werde.

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Ich habe finanzielle Verbindlichkeiten, die ich mit A10/3 nur schwer bedienen könnte. Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.

Nichtsdestotrotz würde ich ggf die Verbeamtung in Erwägung ziehen, wenn sie auf A11 erfolgen würde.

Wie schätzt ihr das ein: Kann ich, sobald mir die Eingruppierung vom Dienstherrn mitgeteilt wird, offen kommunizieren, dass ich die Urkunde nur im Fall einer Verbeamtung auf A11 annehmen würde – insbesondere mit Verweis auf meine finanzielle Situation? Oder würde ich mir damit eher selbst schaden bzw. als "frech" wahrgenommen werden? Könnte ich jetzt schon die Kollegen bitten mir die Mitteilung zusenden in welcher Stufe ich eingruppiert werde?

Danke und Viele Grüße
Neuro

Tagelöhner:
Ob so eine Forderung in deinem konkreten Einzelfall als "frech" wahrgenommen wird und du dir damit schadest, lässt sich doch gar nicht mit Sicherheit sagen. Das hängt ganz stark von den involvierten Personen ab.

Ich behaupte aber aus meiner Erfahrung heraus, dass du dir damit aber mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit schaden wirst. Insbesondere von Beamten wird eine gewisse Unterwürfigkeit und Gehorsamkeit bzw. Eingliederung in die bestehenden Strukturen erwartet und nicht bereits forderndes aufmüpfiges Verhalten, bevor überhaupt die Ernennungsurkunde übernommen wurde. Außerdem herrscht vor allem bei Beamten die Denkweise "das System ist wie es ist, es hat ja dafür viele andere Vorteile bei Pension, Versorgung im Krankheitsfall, günstiger Zugang zur Privaten Krankenkasse, Jobsicherheit, Alimentation der Familie usw. und ich habe mich auch von ganz unten "hochdienen" müssen (Stichwort Laufbahnprinzip)"

In so einem Fall würde ich die finanzielle Verschlechterung zu Beginn aber definitiv thematisieren und versuchen dadurch auf Verständnis und zügige Beförderungen hinzuwirken (auf die es aber keine Garantien gibt, sondern für die man sehr wohlwollende Förderer/Entscheidungsträger bei der Stellenbewirtschaftung braucht).

Fragen solltest du dich aber trotzdem, warum dir vielleicht gerade jetzt ein Wechsel ins Beamtenverhältnis angeboten wird. Mit E12/4 bist du für deinen aktuellen Arbeitgeber kein kostengünstiger Mitarbeiter (Hier reden wir ja schnell über vielleicht 85.000€ + Personalkosten im Jahr durch die Lohnnebenkosten. Als Beamter in A10/3 kostet du dann deinen Dienstherr vielleicht noch etwa 45-50.000€ brutto (grobe Schätzung).

Die finanzielle Situation öffentlicher Haushalte wird prekärer, die Sparzwänge größer und siehe da, es wird wieder mehr verbeamtet. Sind deine Aufgaben überhaupt hoheitlicher Art?

Gewerbler:
Mir stellt sich die Frage, warum diese Überlegungen kommen, nachdem du, offenbar von dir aus, die Verbeamtung angestoßen hast?
Grundsätzlich gibt es im Beamtenbereich eigentlich nichts zu verhandeln bzw. man ist halt auf den guten Willen des Dienstherrn angewiesen. Es ist eben kein Vertragsverhältnis auf Augenhöhe sondern ein durch gegenseitige Rechte und Pflichten geprägtes Dienstverhältnis. Ob man das im Einzelfall möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen.

Ich kenne es so, dass die Stufe erst später durch die Bezüge zahlende Stelle ggf. in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalreferat der einstellenden Behörde festgesetzt wird, wenn die anrechenbaren Vorzeiten dann bekannt sind (O-Ton "erstmal die Urkunde haben, damit die Zeiten laufen, alles andere kann man später klären").

In deinem Fall wäre zu klären, ob generell im Beförderungsamt eingestellt wird und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Deine privaten Verbindlichkeiten interessieren den Dienstherrn an sich nicht, wobei ich z.B. etwas unterschreiben musste, dass ich in geordneten finanziellen Verhältnissen lebe - da gehts aber sicherlich nicht um z.B. einen Hauskredit oder sowas.

Ansonsten: Offen kommunizieren finde ich grundsätzlich gut, da dann ggf. das Verfahren und alles was dran hängt natürlich abgebrochen werden kann. Ob du die A11 raushandeln kannst hängt natürlich davon ab, mit was du drohst und wie wichtig du bist. Zu sagen "ich lasse mich in A11 verbeamten oder bleibe Angestellter" ist vermutlich nicht die ganz große Drohkulisse... (außer evtl. unter dem Aspekt, den Tagelöhner angesprochen hat)

Geht es bei dir um den Bund als Dienstherrn? Evtl. gibt es dort natürlich eine Regelung, dass man in höhere Ämter eingestellt werden kann, wenn es große finanzielle Einbußen bedeutet oder sowas. Könnte man klären, ich meine dass es in BaWü so einen Passus gibt. Ob der gezogen wird, ist natürlich eine andere Geschichte...

Organisator:

--- Zitat von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06 ---Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Dienstherrn den Prozess zur Verbeamtung angestoßen – dieser läuft aktuell. Tatsächlich bin ich mir jedoch nicht zu 100 % sicher, ob ich die Urkunde letztlich annehmen werde.

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Ich habe finanzielle Verbindlichkeiten, die ich mit A10/3 nur schwer bedienen könnte. Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.

Nichtsdestotrotz würde ich ggf die Verbeamtung in Erwägung ziehen, wenn sie auf A11 erfolgen würde.

Wie schätzt ihr das ein: Kann ich, sobald mir die Eingruppierung vom Dienstherrn mitgeteilt wird, offen kommunizieren, dass ich die Urkunde nur im Fall einer Verbeamtung auf A11 annehmen würde – insbesondere mit Verweis auf meine finanzielle Situation? Oder würde ich mir damit eher selbst schaden bzw. als "frech" wahrgenommen werden? Könnte ich jetzt schon die Kollegen bitten mir die Mitteilung zusenden in welcher Stufe ich eingruppiert werde?

Danke und Viele Grüße
Neuro

--- End quote ---

Ich finde es legitm, eine Änderung im Arbeitsverhältnis (hier Verbeamtung) an Bedinungen zu verknüpfen. Schließlich will man sich nicht (finanziell) verschlechtern. Im Zweifel schaust du, was dir angeboten wird und entscheidest dich dann.

Wenn das jemand als "frech" ansieht ist das deren Problem.

Tagelöhner:
Natürlich ist das für vernünftig denkende Leute legitim. Gerade im Beamtenbereich hält man sich aber auch nicht selten für etwas besseres (elitärer Habitus, vermutlich weil man insgeheim halt doch weiß, dass man stark privilegiert ist und zu oft von der sogenannten "Bestenauslese" gehört hat, gilt insbesondere für den hD).

Und wer das Angebot, in diesen Kreis "aufzusteigen" ausschlägt, wird dann entsprechend schräg angeschaut.

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