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Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 11.04.2025 10:45 ---Natürlich ist das für vernünftig denkende Leute legitim. Gerade im Beamtenbereich hält man sich aber auch nicht selten für etwas besseres (elitärer Habitus, vermutlich weil man insgeheim halt doch weiß, dass man stark privilegiert ist und zu oft von der sogenannten "Bestenauslese" gehört hat, gilt insbesondere für den hD).
Und wer das Angebot, in diesen Kreis "aufzusteigen" ausschlägt, wird dann entsprechend schräg angeschaut.
--- End quote ---
Das wäre dann aber auch ein klares Zeichen dafür, dass man mit solchen Leuten nichts zu tun haben wollte und weiterzieht. Eine wir/die - Denke findet man häufig bei kleinen Geistern.
EmmBea:
Frag doch erst einmal nach, mit welcher Eingruppierung du bei der Verbeamtung rechnen kannst und inwiefern deine Vorzeiten berücksichtigt werden.
Das müsste dir dein Dienstherr oder die jeweilige Personalstelle schon sagen können.
Vielleicht machst du dir ja völlig grundlos einen Kopf.
PolareuD:
Es gibt durchaus die Möglichkeit die Laufbahn fiktiv nachzuzeichnen, so dass eine Verbeamtung in einem Förderamt möglich ist. Muss aber von allen Beteiligten unterstützt werden.
Eukalyptus:
Ich sehe kein Problem. Bitte aber den Sachverhalt unter Angabe deiner -absolut verständlichen Gründe, dass du dich aufgrund laufender finanzieller Verpflichtungen kurzfristig nicht gravierend verschlechtern möchtest - rechtzeitig kommunizieren. Nicht erst, wenn die Übergabe der Urkunde angekündigt ist.
Asperatus:
--- Zitat von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06 ---Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.
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Diese immer wieder geäußerte Sorge finde ich nicht nachvollziehbar. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann jederzeit beantragt werden und das geht in der Regel sogar schneller als die Kündigungsfrist im Angestelltenverhältnis. Die Zeiten werden in der Rentenversicherung nachversichert (allerdings unter Umständen von einem niedrigeren Brutto ausgehend). Ansonsten könnte sich die Bindungswirkung noch auf der Verluste von anderen Vorteilen (wie Pension) beziehen. Jedenfalls sollte man sich von der "Berufung auf Lebenszeit" nicht abschrecken lassen.
--- Zitat von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06 ---In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen.
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Wie kommst du auf ca. 11 Jahre? Kennst du die Beförderungspraxis und die Planstellensituation in deiner Behörde? Immerhin ist die Stelle A13-dotiert. Der Unterschied zwischen A10 Stufe 3 und E12 Stufe 4 ist jetzt nicht sehr groß, abgesehen von der PKV. In welche Stufe du kommst, kannst du dir mit Blick auf § 28 BBesG und die BBesGVwV schon in gewisser Weise selbst ausrechnen, zumindest die Zeiten, wo es keinen Ermessensspielraum gibt. Die gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeiten (also wahrscheinlich die, mit der du Stufe 4 im Tarifbereich erreicht hast) werden (abzüglich 1,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung) jedenfalls angerechnet (es gelten jedoch abweichende Zeiten für die Stufen). Mit einer Einstellung im Beförderungsamt würde ich erstmal nicht ausgehen, hängt aber von der Behörde ab.
Zur Ursprungsfrage würde ich mich den Vorschreibern anschließen und von dieser klaren Kante im Gespräch abraten. Eher würde ich höflich fragen, welche Möglichkeiten es gäbe, Erfahrungszeiten anerkannt zu bekommen (durch Erfahrungsstufe oder Einstellung ins Beförderungsamt). Neben dem Personalbereich sollte auch die Personalvertretung Erfahrungswerte aus der Verwaltungspraxis geben können.
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