Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Ytsejam:
--- Zitat von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06 ---
In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Neuro
--- End quote ---
Dir ist aber schon bewusst, dass es so schöne Dinge wie Beförderungssperre gibt? Dieses Gespenst von vor einem Jahrzehnt dachte ich wäre für immer vom Tisch angesichts des "Fachkräftemangels", tatsächlich höre ich nunmehr vermehrt wieder Stimmen, die in diese Richtung gehen. Da können aus 11 Jahren auch schnell 22 werden. Das bei längerer Arbeitszeit etc. pp., überleg es dir gut.
Asperatus:
--- Zitat von: Ytsejam am 14.04.2025 15:10 ---
--- Zitat von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06 ---
In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Neuro
--- End quote ---
Dir ist aber schon bewusst, dass es so schöne Dinge wie Beförderungssperre gibt? Dieses Gespenst von vor einem Jahrzehnt dachte ich wäre für immer vom Tisch angesichts des "Fachkräftemangels", tatsächlich höre ich nunmehr vermehrt wieder Stimmen, die in diese Richtung gehen. Da können aus 11 Jahren auch schnell 22 werden. Das bei längerer Arbeitszeit etc. pp., überleg es dir gut.
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Meine Entscheidung würde ich aber nicht auf Gerüchte stützen. Wann hat es zuletzt übergreifende Beförderungssperren bei Bundesbeamten gegeben?
vermessen:
Ich stand vor 10 Jahren vor der gleichen Frage. Verbeamtung von E12 zu A10.
Ich habe es nicht bereut. Dienstposten blieb mit A12 bewertet, so dass es im Jahrestakt die Beförderung gab.
Also von A10 nach A12 in letztlich 27 Monaten.
Rein auf das Jahresnetto gerechnet sind E12/4 und A10/3 nahezu identisch. Einzig die PKV ist als Verlust anzunehmen. Geht die Frau noch einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach, kann man die Kinder erstmal in der Familienversicherung lassen. Spätestens mit der A11 hat man zur E12 keine finanziellen Nachteile mehr.
Gewerbeaufsichtbeamter:
Bei der Berechnung des Unterschieds A10/E12 bitte nicht etwaige Zulagen für Kinder und Verheiratet sein vergessen. Wenn man sich den Rechner anguckt, dann sind A10/3 (3510,82€) und E12/4 (3304,06€) kein großer Unterschied. Das ganze mal betrachtet ohne Kirchensteuer und Krankenversicherung.
Bastel:
--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 22.04.2025 09:05 ---Bei der Berechnung des Unterschieds A10/E12 bitte nicht etwaige Zulagen für Kinder und Verheiratet sein vergessen. Wenn man sich den Rechner anguckt, dann sind A10/3 (3510,82€) und E12/4 (3304,06€) kein großer Unterschied. Das ganze mal betrachtet ohne Kirchensteuer und Krankenversicherung.
--- End quote ---
Dann ziehe mal noch 350-400€ für die PKV ab...
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