Mir stellt sich die Frage, warum diese Überlegungen kommen, nachdem du, offenbar von dir aus, die Verbeamtung angestoßen hast?
Grundsätzlich gibt es im Beamtenbereich eigentlich nichts zu verhandeln bzw. man ist halt auf den guten Willen des Dienstherrn angewiesen. Es ist eben kein Vertragsverhältnis auf Augenhöhe sondern ein durch gegenseitige Rechte und Pflichten geprägtes Dienstverhältnis. Ob man das im Einzelfall möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen.
Ich kenne es so, dass die Stufe erst später durch die Bezüge zahlende Stelle ggf. in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalreferat der einstellenden Behörde festgesetzt wird, wenn die anrechenbaren Vorzeiten dann bekannt sind (O-Ton "erstmal die Urkunde haben, damit die Zeiten laufen, alles andere kann man später klären").
In deinem Fall wäre zu klären, ob generell im Beförderungsamt eingestellt wird und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Deine privaten Verbindlichkeiten interessieren den Dienstherrn an sich nicht, wobei ich z.B. etwas unterschreiben musste, dass ich in geordneten finanziellen Verhältnissen lebe - da gehts aber sicherlich nicht um z.B. einen Hauskredit oder sowas.
Ansonsten: Offen kommunizieren finde ich grundsätzlich gut, da dann ggf. das Verfahren und alles was dran hängt natürlich abgebrochen werden kann. Ob du die A11 raushandeln kannst hängt natürlich davon ab, mit was du drohst und wie wichtig du bist. Zu sagen "ich lasse mich in A11 verbeamten oder bleibe Angestellter" ist vermutlich nicht die ganz große Drohkulisse... (außer evtl. unter dem Aspekt, den Tagelöhner angesprochen hat)
Geht es bei dir um den Bund als Dienstherrn? Evtl. gibt es dort natürlich eine Regelung, dass man in höhere Ämter eingestellt werden kann, wenn es große finanzielle Einbußen bedeutet oder sowas. Könnte man klären, ich meine dass es in BaWü so einen Passus gibt. Ob der gezogen wird, ist natürlich eine andere Geschichte...