Autor Thema: Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?  (Read 3370 times)

Michael12345

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Hallo, ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter (Doktorand) an einer Universität und habe mir aus Interesse die Stellenangebote (Ingenieur) der Bundeswehr angeschaut. Zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, dass die meisten Stellenangebote nur für den gehobenen Dienst ausgeschrieben sind, also Einstieg mit A10. Nur noch Leitender Ingenieur ist für den höheren technischen Dienst ausgeschrieben.

Ich habe mich vor einigen Jahren mit dem Thema beschäftigt und da waren die Ingenieure alle im höheren technischen Dienst, also A13.

Hat sich das geändert oder habe ich mich damals geirrt? Ich frage mich nämlich welcher Ingenieur mit Masterstudium sich auf eine A10 Stelle bewirbt? An der Uni wird man mit E13 bzw. A13 eingestellt mit Masterstudium.

Viele Grüße
"Don't feed the troll"  ;D

PolareuD

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #1 am: 13.04.2025 11:29 »
Generell gilt, auch in der Bw:

Mit Bachelor/Dipl. (FH) erfüllt man die Bewerbungsvoraussetzungen für den gD.
Mit Master/Dipl. (Uni) erfüllt man die Bewerbungsvoraussetzungen für den hD.

Für welche Laufbahn aktuell gesucht wird geht aus der jeweiligen Stellenausschreibung hervor.

Michael12345

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #2 am: 13.04.2025 11:37 »
Vielen Dank, du hast Recht. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Ingenieur zwingend einen Master hat. Das soll jetzt nicht arrogant klingen, aber für mich ist jemand der "nur" einen Bachelor hat kein "Ingenieur", aber das Missverständnis lag bei mir.

Viele Grüße
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Eukalyptus

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #3 am: 13.04.2025 11:55 »
Da bist du offenbar mit der Geschichte des Ingenieurberufes nicht gut genug vertraut. Ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit zu gehen, wurde man bis mindestens in die 1970er-Jahre (Westdeutschland) bzw. bis Anfang der 1990er Jahre (DDR bzw. Ostdeutschland) durch Besuch einer (meist dreijährigen) Ingenieurschule zum Ingenieur.

In Österreich ist man nach Besuch einer HTL (unterhalb des Niveaus einer Hochschule) und dreijähriger Praxis berechtigt, sich Ingenieur zu nennen. In Deutschland ist der Begriff Ingenieur nach wie vor an die erfolgreiche Absolvierung eines dreijährigen Studiums geknüpft (ohne sich jetzt durch alle Ländergesetze geblättert zu haben..).
« Last Edit: 13.04.2025 12:08 von Eukalyptus »

xap

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #4 am: 13.04.2025 14:00 »
Vielen Dank, du hast Recht. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Ingenieur zwingend einen Master hat. Das soll jetzt nicht arrogant klingen, aber für mich ist jemand der "nur" einen Bachelor hat kein "Ingenieur", aber das Missverständnis lag bei mir.

Viele Grüße

Du solltest vielleicht besser im wissenschaftlichen Bereich bleiben. Mit der Attitüde könnte es für dich im Arbeitsleben ungemütlich werden.

Eukalyptus

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #5 am: 13.04.2025 15:40 »
Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

Michael12345

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #6 am: 13.04.2025 17:02 »
Da bist du offenbar mit der Geschichte des Ingenieurberufes nicht gut genug vertraut. Ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit zu gehen, wurde man bis mindestens in die 1970er-Jahre (Westdeutschland) bzw. bis Anfang der 1990er Jahre (DDR bzw. Ostdeutschland) durch Besuch einer (meist dreijährigen) Ingenieurschule zum Ingenieur.

In Österreich ist man nach Besuch einer HTL (unterhalb des Niveaus einer Hochschule) und dreijähriger Praxis berechtigt, sich Ingenieur zu nennen. In Deutschland ist der Begriff Ingenieur nach wie vor an die erfolgreiche Absolvierung eines dreijährigen Studiums geknüpft (ohne sich jetzt durch alle Ländergesetze geblättert zu haben..).

Das stimmt, damit bin ich nicht so vertraut. Ich dachte an Dipl.-Ing. und da war das Vordiplom meines Wissens auch kein Abschluss. Analog werden Bachelor und Master zumindest von den Studenten bewertet. Bachelor wie Vordiplom und Master wie Diplom. Wobei ich natürlich weiß, dass der Bachelor ein eigenständiger Abschluss ist, jedoch laut den Professoren eher dem eines Technikers entspricht.

Danke an diejenigen die konstruktiv etwas beigetragen haben.
« Last Edit: 13.04.2025 17:19 von Michael12345 »
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Michael12345

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #7 am: 13.04.2025 17:24 »
Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

'Leitender Ingenieur' wird nicht nur bei Direkteinstieg, sondern auch bei Anwärterphase von 18 Monaten verwendet.
Jedoch stelle ich es mir schwer vor als Direkteinstiegler in so einer großen Behörde. Ich bin selbst an der Uni und weiß wie langsam die Mühlen in der Verwaltung mahlen können. Wäre es nicht sinnvoller, auch wenn man einen Direkteinstieg wählen könnte, sich auf eine Stelle mit 18 Monaten "Ausbildung" zu bewerben. Wo wären die Vor- und Nachteile?
 
Könntest du mir mit zweiter Verwendung bzw. dritte Verwendung auf die Sprünge helfen? Heißt das nach Versetzung oder wie muss ich mir das Vorstellen?

Vielen Dank im Voraus.
« Last Edit: 13.04.2025 17:38 von Michael12345 »
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Michael12345

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #8 am: 13.04.2025 17:49 »
Das von der Bundeswehr hier verwendete Wording "Leitender Ingenieur" ist meiner Ansicht nach auch nicht vollständig glücklich (ich wüsste allerdings nichts besseres), da man auch bei einem Einstieg im hD in der ersten Verwendung nicht notwendigerweise Projektleitung oder gar personelle Leitungsverantwortung hat. Das kommt in vielen Fällen erst in der zweiten oder dritten Verwendung, sofern man dafür geeignet ist.

Es ist einfach der direkte Einstieg als Ingenieur in den höheren Dienst, soweit die Bildungsvoraussetzungen vorliegen.

'Leitender Ingenieur' wird nicht nur bei Direkteinstieg, sondern auch bei Anwärterphase von 18 Monaten verwendet.
Jedoch stelle ich es mir schwer vor als Direkteinstiegler in so einer großen Behörde. Ich bin selbst an der Uni und weiß wie langsam die Mühlen in der Verwaltung mahlen können. Wäre es nicht sinnvoller, auch wenn man einen Direkteinstieg wählen könnte, sich auf eine Stelle mit 18 Monaten "Ausbildung" zu bewerben. Wo wären die Vor- und Nachteile?

 
Könntest du mir mit zweiter Verwendung bzw. dritte Verwendung auf die Sprünge helfen? Heißt das nach Versetzung oder wie muss ich mir das Vorstellen?

Vielen Dank im Voraus.


Zusatz: Ein Kollege von mir ist Akademischer Oberrat und musste aufgrund seiner Promotion zum Dr.-Ing. keine explizite Staatsprüfung ablegen, obwohl er im höheren Dienst arbeitet. Würde dies auch für mich gelten, da ich demnächst meine Dissertation einreichen werde? Die Annahme wäre eine Stelle im Vorbereitungsdienst.
« Last Edit: 13.04.2025 18:01 von Michael12345 »
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Bastel

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #9 am: 13.04.2025 18:49 »
Da bist du offenbar mit der Geschichte des Ingenieurberufes nicht gut genug vertraut. Ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit zu gehen, wurde man bis mindestens in die 1970er-Jahre (Westdeutschland) bzw. bis Anfang der 1990er Jahre (DDR bzw. Ostdeutschland) durch Besuch einer (meist dreijährigen) Ingenieurschule zum Ingenieur.

In Österreich ist man nach Besuch einer HTL (unterhalb des Niveaus einer Hochschule) und dreijähriger Praxis berechtigt, sich Ingenieur zu nennen. In Deutschland ist der Begriff Ingenieur nach wie vor an die erfolgreiche Absolvierung eines dreijährigen Studiums geknüpft (ohne sich jetzt durch alle Ländergesetze geblättert zu haben..).

Das stimmt, damit bin ich nicht so vertraut. Ich dachte an Dipl.-Ing. und da war das Vordiplom meines Wissens auch kein Abschluss. Analog werden Bachelor und Master zumindest von den Studenten bewertet. Bachelor wie Vordiplom und Master wie Diplom. Wobei ich natürlich weiß, dass der Bachelor ein eigenständiger Abschluss ist, jedoch laut den Professoren eher dem eines Technikers entspricht.

Danke an diejenigen die konstruktiv etwas beigetragen haben.

In Bayern darf man sich i.d.R. mit einem B.Eng als Ing. schimpfen.

PolareuD

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #10 am: 13.04.2025 18:57 »
Wenn die Promotionsdauer mit einem Arbeitsvertrag als wiss. Mitarbeiter vom mindestens 3 Jahren verbunden ist/war, kann diese Zeit beim Direkteinstieg für die Laufbahnbefähigung herangezogen werden, so dass man direkt als Beamter auf Probe einsteigen kann.

Gruenhorn

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #11 am: 13.04.2025 19:58 »
Die Zeit der Promotion wurde bei mir und keinem der Laufbahnkollegen anerkannt für die Anwärterzeit. Was hingegen geklappt hat ist die Anerkennung von Vorndienstzeiten und die Einstellung im Beförderungsamt. Das ging aber nicht bei Bezahlung der Doktorandenzeit über Stipendium. Dann war dem Sachbearbeiter der Vergleich zu E13/A13 zu schwer..

Eukalyptus

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #12 am: 14.04.2025 00:08 »
Eine bestimmte Tätigkeit, ein „Job“, ist eine Verwendung. Und ja, mit einer Versetzung (Wechsel des Dienstpostens) beginnt in der Regel eine neue Verwendung.  Und „Versetzungen“ bedeuten nicht unbedingt immer Ortswechsel.

Ansonsten mache ruhig den Vorbereitungsdienst. Er vermittelt Kenntnisse, die dir bei einer späteren Projektleitertätigkeit helfen. Ebenso werden dadurch Netzwerke aufgebaut, die dir später helfen können.

clarion

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #13 am: 14.04.2025 07:04 »
Ich habe  nach der Promotion ein Referendariat über 2 Jahre absolviert. Das Referendariat war eine sehr gechillte Zeit, man kam rum, hat viele Dinge und viele Leute kennen gelernt und gemerkt,  dass man in der Wissenschaft sehr wenig Bodenhaftung hatte. Z.B. die Bemerkung, Bachelor Absolventen wären keine Ingenieure, ist ein starkes Indiz,  dass auch Du bzw. den akademischen Umfeld, die Bodenhaftung verloren hat.

Bachelorabschlüsse werden wie die früheren FH Diplome betrachtet!  Und das sind sehr wohl Ingenieure und etliche sind sehr gute Ingenieure.

Und Du solltest wissen, dass ein Referendariat Dich idR. In eine Laufbahn als Führungskraft bringt. Da tüftelt man weniger selbst,  sondern kümmert sich sehr viel um Organisation, und gibt lediglich den Rahmen vor.

PolareuD

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Antw:Ingenieur bei Bund nur noch gehobener Dienst (A10)?
« Antwort #14 am: 14.04.2025 07:54 »
Naja, die Laufbahnausbildung hat viel Schatten und ein wenig Licht. Positiv ist, dass man sich quasi als „Vogelfreier“ die relevanten Dienststellen mal anschauen kann. Das sollte man auch zwingend wahrnehmen, um zu sehen, ob man dem Laden überhaupt etwas abgewinnen kann. Für deine spätere Verwendung bringen die Lehrgänge zu dem so gut wie nichts. Man muss aber hierzu zwei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Abschlussprüfung erfolgreich abschließen. Zusätzlich ist die Anfertigung einer Praxisarbeit notwendig. Die Noten spielen aber keine Rolle, solange es mindestens eine 4,0 ist. Des Weiteren muss man in der Zeit mit Anwärterbezügen klar kommen. Eventuell gibt es noch den 100%igen Anwärterzuschlag, mit dem man sich aber verpflichtet 5 Jahre dabei zu bleiben. Wer vorher aussteigt, muss diesen zumindest anteilig zurückzahlen.