Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dominic231

Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

Die Argumentation lautet vereinfacht:

1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

SuperIngo

Zitat von: Dominic231 in Heute um 16:13Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

Die Argumentation lautet vereinfacht:

1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

Dann verklage ich die Landesregierung!