Leitungsämter, Beförderungsstellen, Fachleitung in NRW

Begonnen von Dominic231, 13.04.2025 14:45

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Dominic231

Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

Die Argumentation lautet vereinfacht:

1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

SuperIngo

Zitat von: Dominic231 in 21.06.2026 16:13Habe ich auch zunächst. Und im März diesen Jahres haben alle einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das betrifft aber nur das Abstandsgebot. Für die a.A. kam nichts.

Die Argumentation lautet vereinfacht:

1. Die Anhebung auf A13 sei keine normale Besoldungserhöhung.
2. Sie sei eine ,,strukturelle Neubewertung" der Lehrämter.
3. Deshalb müsse man nicht automatisch A13Z, A14, A15 usw. erhöhen.
4. Der Gesetzgeber dürfe die Wertigkeit der Ämter neu ordnen.
5. Daher liege kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

Dann verklage ich die Landesregierung!

Max_Muster

Zitat von: SuperIngo in 21.06.2026 22:29Dann verklage ich die Landesregierung!

Ich habe eben die Reaktion auf meinen Widerspruch für 2026 erhalten. Jetzt wird es spannend:
Verwendet habe ich (wie bisher auch) den Vordruck von Dr. Brinktrine. Diesmal allerdings habe ich keine Ablehnung erhalten (wie 2024), sondern eine Rückstellung, die nicht verjährt, außerdem ist nicht mehr von A14 die Rede, sondern von einer Strukturzulage.
Offensichtlich scheinen da hinter den Kulissen Gespräche zu laufen, die bereits die Formulierung der Bescheide beeinflussen.

Dominic231

Das ist ja mal interessant.

So wie ich das verstanden habe, werden alle Widersprüche von 2026 zurückgestellt.
Zumindest wurde gesetzlich festgelegt, dass für 2026 kein Widerspruch eingereicht werden muss.


Tomb9680

Waaaas??? Das ist ja echt eine Frechheit erster Güte!

Unglaublich!

Ich hatte ja jetzt nicht mit dem riesigen Sprung gerechnet, aber mit einer halben Stufe schon... gar nix ist einfach für die engagierten Menschen in der Leitung ein Schlag ins Gesicht. Und das bei den ganzen Anforderungen, die das Land mit dem EFV und allem was dazugehört an seine Leitungen stellt.

Max_Muster

Zitat von: Tomb9680 in 16.07.2026 09:03Waaaas??? Das ist ja echt eine Frechheit erster Güte!

Unglaublich!

Ich hatte ja jetzt nicht mit dem riesigen Sprung gerechnet, aber mit einer halben Stufe schon... gar nix ist einfach für die engagierten Menschen in der Leitung ein Schlag ins Gesicht. Und das bei den ganzen Anforderungen, die das Land mit dem EFV und allem was dazugehört an seine Leitungen stellt.

Tja, wer eine Funktionsstelle an einer Gesamtschule hat in Laufbahngruppe 2.1 ist auch gekniffen. Vorher wurde davor regelmäßige Mehrarbeit eingefordert, jetzt darf die Mehrarbeit für lau gemacht werden. Laufbahngruppe 2.2 erhält dafür A14.

SuperIngo

Zitat von: Max_Muster in 16.07.2026 20:38Tja, wer eine Funktionsstelle an einer Gesamtschule hat in Laufbahngruppe 2.1 ist auch gekniffen. Vorher wurde davor regelmäßige Mehrarbeit eingefordert, jetzt darf die Mehrarbeit für lau gemacht werden. Laufbahngruppe 2.2 erhält dafür A14.

Korrekt!! Riesen Sauerei! Vorher 400 netto mehr, jetzt 0 Euro und 0 Entlastungsstunden ...
Die Beförderungsurkunde ist für die Tonne...

Max_Muster

Zitat von: SuperIngo in 18.07.2026 16:20Korrekt!! Riesen Sauerei! Vorher 400 netto mehr, jetzt 0 Euro und 0 Entlastungsstunden ...
Die Beförderungsurkunde ist für die Tonne...
Besonders grotesk wird es, wenn ihr seht, dass auf Stella NRW weiter Koordinatorenstellen A13 ausgeschrieben werden. Mehrarbeit mit der gleichen Besoldung, aber natürlich vorher schön eine Revision dafür machen.
Der Personalrat riet mir bereits meine Tätigkeit "zurückzugeben". Eigentlich war es auch bisher schon verrückt statt Administrator:innen teuer zu bezahlen, einfach eine Funktionsstelle einzurichten und die Arbeit für relativ lau erledigen zu lassen. Das jetzt komplett kostenlos zu verlangen ist eine unfassbare Dreistigkeit.

Alurn

Hallo, ich glaube hier geht einiges begrifflich durcheinander.

Die Funktionsstelle "Gesamtschulrektor als Koordinator", bislang A13, wird auf A13Z angehoben. (Daher auch die Ausschreibungen auf Stella)

Die Beförderungstellen A13 hingegen werden jedoch nicht angehoben. Auch nicht die Leitungsämter kleinerer Grundschulen.

Beides ist natürlich schade und sehr demotivierend.

Tomb9680

Ich finde das ganze einfach nur zum Fremdschämen. Ein Land, das seine treuesten und engagiertesten Menschen so hängen lässt und abstraft. Meine Frau ist Konrektorin an einer Grundschule und macht gerade ihr EFV. Wie kann man an Menschen solche Anforderungen stellen und dann so ungerecht entlohnen. Versteht mich nicht falsch, ich finde das Gehalt generell eigentlich schon recht gut, aber der Abstand ist einfach nicht leistungsgerecht, weder für den Konrektor noch für den Rektor. Warum tut man sich das für die paar Kröten an.....  hin und wieder habe ich den Gedanken, ob es vielleicht besser wäre, wenn sie das EFV nicht schafft.

Max_Muster

Zitat von: Alurn in 21.07.2026 08:49Hallo, ich glaube hier geht einiges begrifflich durcheinander.

Die Funktionsstelle "Gesamtschulrektor als Koordinator", bislang A13, wird auf A13Z angehoben. (Daher auch die Ausschreibungen auf Stella)

Die Beförderungstellen A13 hingegen werden jedoch nicht angehoben. Auch nicht die Leitungsämter kleinerer Grundschulen.

Beides ist natürlich schade und sehr demotivierend.
Schon klar. Was ich meinte ist folgendes: wenn ich in den Genuss einer Zulage kommen möchte (ca. 250€ brutto), dann müsste ich mich als Inhaber einer Funktionsstelle A13 erneut bewerben, hoffen, dass ich eine Stelle bekomme und erneut eine Revision machen um dann den gleichen Job weiter zu bekleiden. In Laufbahngruppe 2.2 gibt es für den gleichen Job A14.

MM91

Hallo zusammen,

ich teile die Ansicht, dass die Situation des 1. Beförderungsamtes für die Lehrämter der Laufbahngruppe 2.1 eine Frechheit ist. Gibt es dahingehend eigentlich bereits einen aktualisierten Widerspruch von den Verbänden etc.? Ich kenne die Vorlage der GEW aus dem Jahr 2024, jedoch ist hier die Formulierung ab August nicht mehr ganz passgenau - oder kann man die Vorlage einfach dennoch verwenden?

Max_Muster

Zitat von: Tomb9680 in Gestern um 08:43Ich finde das ganze einfach nur zum Fremdschämen. Ein Land, das seine treuesten und engagiertesten Menschen so hängen lässt und abstraft. Meine Frau ist Konrektorin an einer Grundschule und macht gerade ihr EFV. Wie kann man an Menschen solche Anforderungen stellen und dann so ungerecht entlohnen. Versteht mich nicht falsch, ich finde das Gehalt generell eigentlich schon recht gut, aber der Abstand ist einfach nicht leistungsgerecht, weder für den Konrektor noch für den Rektor. Warum tut man sich das für die paar Kröten an.....  hin und wieder habe ich den Gedanken, ob es vielleicht besser wäre, wenn sie das EFV nicht schafft.

Ich habe gerade eben telefonisch erfahren, dass inzwischen die Teilnahme am EFV ausreichend ist. "Nicht schaffen" gibt es wohl nicht mehr.

Chrisdus

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 15:59Ich habe gerade eben telefonisch erfahren, dass inzwischen die Teilnahme am EFV ausreichend ist. "Nicht schaffen" gibt es wohl nicht mehr.

Die neuen Beurteilungsrichtlinien sind in der Hinsicht sehr interessant, da das EFV natürlich nur am Ende mit Punkten berücksichtigt wird und die Beurteilung an sich dadurch mehr Gewicht hat, aber das heißt auch nicht, dass man "schneller" oder mit weniger Leistung an eine Stelle kommt. Am Ende werden die Stellen im Sinne der Bestenauslese besetzt, ob mit oder ohne EFV.

Ob das EFV ein "Qualitätsmerkmal" ist, sei mal anheim gestellt. Mit entsprechender Vorbereitung ist es durchaus machbar, "spontan" oder mal eben so nur mit viel Glück. Wenn man mehrere Jahre Konrektor/-in war, sollten viele Bereiche bereits ordentlich machbar sein.

In Summe ist die Anhebung der Leitungsämter natürlich geboten. Wenn man sich andere Bundesländer ansieht, geht eine Anhebung des Eingangsamtes auch mit einer Neubewertung der Ämterwertigkeit einher (wenn es gewünscht ist). Wenn es nicht gewünscht ist, läuft es eben wie in NRW.