Hallo liebe Gemeinde,
eine kurze Frage bezgl. Teilzeitantrag und Sparkassensonderzahlung:
Die Jahressonderzahlung ist ja im November fällig. Berechnungsgrundlage ist das Gehalt aus Oktober des gleichen Jahres, richtig?!
Bitte bestätigt oder korrigiert mich, wenn ich der Annahme bin, dass ein Antrag auf Teilzeit (formelle Anforderung hinsichtlich Frist/Berechtigung vorausgesetzt) zum 01.11. des Jahres keine Auswirkung auf diese Zahlung hat?!
LG