Hallo zusammen,
ich habe das technische Referendariat, Fachrichtung Städtebau absolviert.
Ich arbeite zurzeit in der Stadtplanung (Kommune, A13 H. D) und erhalte die Strukturzulage nach § 47 LBesG NRW.
Meine Dienstherrin möchte mir jetzt die Strukturzulage streichen mit der Begründung, diese stünde mir nicht zu, da ich aufgrund meines "technischen Referendariats" nicht im Verwaltungsdienst arbeiten würde und damit nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen würde.
Zu Recht? Meine Kollegen und Kolleginnen aus dem Ref in selbiger Funktion in anderen Kommunen erhalten alle die Strukturzulage.
Über hilfreiche Einschätzungen wäre ich dankbar!
Hier der einschlägige Absatz aus dem § 47 LBesGNRW
Eine das Grundgehalt ergänzende ruhegehaltfähige Strukturzulage nach der Anlage 14 erhalten
(...)
d)
Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A 13 einschließlich der Beamtinnen und Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienrätinnen und Studienräte, Akademische Rätinnen auf Zeit und Akademische Räte auf Zeit sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A 13.