Moin,
ich habe eine Frage zum Tarifvertrag Nr. 6 G (EG-TV Nr. 6 G BW).
Fallen auch Bäderbetriebe darunter? Die Eingruppierung ist ja Teil B, Abschnitt III der Anlage 1 zum TVöD –
Entgeltordnung (VKA) eingruppiert.
Aber betrifft die Vorarbeiterzulage, Leistungszulage, Ausbilderzulage auch den Bereich Bäderbetriebe?
Ich werde nicht ganz schlau, aus §1 Geltungsbereich würde ich sagen ja, aber da die Eingruppierung im Teil B ist bin ich mir nicht sicher
Danke