Autor Thema: Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung  (Read 2804 times)

Stefl

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #15 am: 17.04.2025 14:18 »
Was wäre denn aus deiner Sicht mehrdeutig bei der Rechtslage?

Mehrdeutig oder zumindest diskussionswürdig sind beide Varianten, weil sich einerseits das EntgFG auf eine Krankheit bezieht und durchaus abgrenzt, das BAG aber auch zur Einheit des Verhinderungsfalls geurteilt hat mit Beweislast beim AN.

Faunus

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #16 am: 17.04.2025 15:25 »
Was wäre denn aus deiner Sicht mehrdeutig bei der Rechtslage?
Mehrdeutig oder zumindest diskussionswürdig sind beide Varianten, weil sich einerseits das EntgFG auf eine Krankheit bezieht und durchaus abgrenzt, das BAG aber auch zur Einheit des Verhinderungsfalls geurteilt hat mit Beweislast beim AN.

Quelle?

Zitat
Wird eine beschäftigte Person kurzfristig hintereinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, besteht jeweils
ein Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn die 2. Erkrankung unmittelbar nach Abschluss
der ersten Arbeitsunfähigkeit eintritt.
Quelle: TK beratungsblatt-entgeltfortzahlung.


https://www.tk.de/resource/blob/2033356/8e4906cd71d01d39f5bb54b585e08890/beratungsblatt-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-data.pdf


Organisator

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #17 am: 17.04.2025 15:48 »
Was wäre denn aus deiner Sicht mehrdeutig bei der Rechtslage?

Mehrdeutig oder zumindest diskussionswürdig sind beide Varianten, weil sich einerseits das EntgFG auf eine Krankheit bezieht und durchaus abgrenzt, das BAG aber auch zur Einheit des Verhinderungsfalls geurteilt hat mit Beweislast beim AN.

Sorry, aber ich verstehe nicht, was du meinst. Inwieweit wären meine Antworten diskussionswürdig, bzw. durch was genau infrage zu stellen?

MoinMoin

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #18 am: 18.04.2025 09:37 »
Was wäre denn aus deiner Sicht mehrdeutig bei der Rechtslage?

Mehrdeutig oder zumindest diskussionswürdig sind beide Varianten, weil sich einerseits das EntgFG auf eine Krankheit bezieht und durchaus abgrenzt, das BAG aber auch zur Einheit des Verhinderungsfalls geurteilt hat mit Beweislast beim AN.
Guckst Du §5
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Wo fällt da das Wort Krankheit? Es ist nur von AU die Rede.
Eindeutiger geht das nicht bei Variante 1 egal welcher ICD Code da drauf steht.
Und dies gilt natürlich auch für Variante 2, wenn am WE AU, dann neue ärztliche Bescheinigung, (egal ob man arbeiten müsste oder nicht, man ist Au oder nicht oder ist man von 20:00 bis 6:00 morgens nicht AU, weil man da nicht arbeiten muss??)

Eindeutiger geht es doch wirklich nicht.



BAT

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #19 am: 18.04.2025 10:53 »
Natürlich kann man auch nur von 13 bis 14 Uhr AU sein, jedoch sieht das unser System wohl nicht vor.

MoinMoin

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #20 am: 18.04.2025 11:55 »
Natürlich kann man auch nur von 13 bis 14 Uhr AU sein, jedoch sieht das unser System wohl nicht vor.
Klar kann man das und man ist AU egal ob man arbeiten müsste. darauf zielte meine Aussage hin.
AU sein oder nicht sein ist unabhängig von der Arbeitszeit.

BAT

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #21 am: 18.04.2025 16:15 »
Ich wollte auf den unklaren Gesetzestext hinaus. Wenn ich eine AU bi 18.04. habe und dann noch bis 19.04. um 1:00 Uhr AU bin, brauche ich keine neue AU.

MoinMoin

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #22 am: 18.04.2025 16:45 »
Ich wollte auf den unklaren Gesetzestext hinaus. Wenn ich eine AU bi 18.04. habe und dann noch bis 19.04. um 1:00 Uhr AU bin, brauche ich keine neue AU.
Stimmt.
Außer wenn du für die Zeit 0:00 bis 1:00 Entgeltfortzahlung haben willst ;D
Weil dein Dienstbeginn 19:04 00:00 ist.

So weit ich weiß, wird das Ende der AU (also Uhrzeit) in der Tat mit dem Ende des regulären Dienstes gleichgesetzt in der Rechtsprechung, soweit ich mich da erinnere.
Da war mal so ein Fall, dass einer bist zum 18.04 eine AU hatte und danach sich irgendwo den Arm gebrochen hat beim Bouldern, Kneipentour oder sowas und der AG ihm da einen Strick drehen wollte, von wegen in der AU darfst nichts machen, was deine Gesundung gefährdet....
wurde wohl abgeschmettert, da er nach der AU (hier also AU ENDE 19:00) machen kannst was du willst.

Wie gesagt, hab ich irgendwann mal vor 10 Jahren gelesen und werde das jetzt nicht raussuchen.



BAT

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #23 am: 18.04.2025 16:50 »
Also muss ich eine neue AU holen und vorlegen wenn ich bis Montag, 1:00 Uhr AU bin und ab 8:00 Uhr einen normalen Arbeitstag habe?

MoinMoin

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #24 am: 18.04.2025 17:16 »
Also muss ich eine neue AU holen und vorlegen wenn ich bis Montag, 1:00 Uhr AU bin und ab 8:00 Uhr einen normalen Arbeitstag habe?
wenn dein Arbeitstag bis 1:00 geht, dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Formalienscheisser sagt:ja,

aber dann würdest du nicht um 8:00 deinen normalen neuen Arbeitstag haben dürfen.

BAT

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Antw:Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung
« Antwort #25 am: 18.04.2025 17:53 »
Nö, nicht Formalist. Das Gesetz sagt es so.