Ich wollte auf den unklaren Gesetzestext hinaus. Wenn ich eine AU bi 18.04. habe und dann noch bis 19.04. um 1:00 Uhr AU bin, brauche ich keine neue AU.
Stimmt.
Außer wenn du für die Zeit 0:00 bis 1:00 Entgeltfortzahlung haben willst

Weil dein Dienstbeginn 19:04 00:00 ist.
So weit ich weiß, wird das Ende der AU (also Uhrzeit) in der Tat mit dem Ende des regulären Dienstes gleichgesetzt in der Rechtsprechung, soweit ich mich da erinnere.
Da war mal so ein Fall, dass einer bist zum 18.04 eine AU hatte und danach sich irgendwo den Arm gebrochen hat beim Bouldern, Kneipentour oder sowas und der AG ihm da einen Strick drehen wollte, von wegen in der AU darfst nichts machen, was deine Gesundung gefährdet....
wurde wohl abgeschmettert, da er nach der AU (hier also AU ENDE 19:00) machen kannst was du willst.
Wie gesagt, hab ich irgendwann mal vor 10 Jahren gelesen und werde das jetzt nicht raussuchen.