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Krank ohne Bescheinigung nach Krankschreibung

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Stefl:
Hallo zusammen, die Thematik wurde schon ein paar Mal aufgegriffen; mit unterschiedlichen Ergebnissen. Vielleicht gibt es hier neue Erkenntnisse zu folgendem fiktiven Sachverhalt:

Variante 1
MA krank mit Krankenschein 1. - 5.4.
MA krank ohne Krankenschein 6.4.
Darf der MA das, wenn er vorgibt, eine andere Krankheit zu haben?

Variante 2
MA krank mit Krankenschein 1. - 5.4.
6.4./7.4. Wochenende ohne Arbeitspflicht
MA krank ohne Krankenschein 8.4.
Ist dies rechtlich zulässig?

Was meint ihr? (Mal außer Acht gelassen, dass der AG wohl direkt eine Bescheinigung fordern würde.)

Organisator:
1. nein
2. Ja, wenn er am WE gesund war

Faunus:
Fragen aus dem Verwaltungslehrgang?

Stefl:

--- Zitat von: Faunus am 16.04.2025 14:16 ---Fragen aus dem Verwaltungslehrgang?

--- End quote ---

?

Faunus:

--- Zitat von: Stefl am 16.04.2025 11:07 ---.. zu folgendem fiktiven Sachverhalt:


--- End quote ---

Prüfungsfragen stellen hin und wieder auch einen "fiktiven Sachverhalt" dar, der dann durch den Prüfling bearbeitet werden soll.

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