Hallo zusammen, die Thematik wurde schon ein paar Mal aufgegriffen; mit unterschiedlichen Ergebnissen. Vielleicht gibt es hier neue Erkenntnisse zu folgendem fiktiven Sachverhalt:
Variante 1
MA krank mit Krankenschein 1. - 5.4.
MA krank ohne Krankenschein 6.4.
Darf der MA das, wenn er vorgibt, eine andere Krankheit zu haben?
Variante 2
MA krank mit Krankenschein 1. - 5.4.
6.4./7.4. Wochenende ohne Arbeitspflicht
MA krank ohne Krankenschein 8.4.
Ist dies rechtlich zulässig?
Was meint ihr? (Mal außer Acht gelassen, dass der AG wohl direkt eine Bescheinigung fordern würde.)