...wobei der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden sollte, dass das Kind jeweils auch im selben Haushalt leben muss, um den FZ Stufe 2 zu erhalten.
Muss das Kind im eigenen Haushalt leben, damit das Elternteil Anspruch auf Familienzuschlag hat? Was ist mit volljährigen Kindern, die während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben?
Ich bin bei meinem Beitrag vom "Standard" des (minderjährigen) Kindes im Vorschul- und Schulalter ausgegangen, welches idR im Haushalt mindestens einer/eines Sorgeberechtigten lebt.
Grundsätzlich gelten für volljährige Kinder in Ausbildung die selben Voraussetzungen, es gibt jedoch auch noch §40 Abs. 1 Satz 2 BBesG, der besagt, dass ein Kind auch dann als in die Wohnung aufgenommen gilt,
"wenn der Beamte, Richter oder Soldat es auf seine Kosten anderweitig untergebracht hat, ohne dass dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden soll."Die Erläuterung des BVA hierzu lautet:
"Durch die Unterbringung darf sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehung nicht schwerpunktmäßig an den Unterbringungsort verlagern. Eine anderweitige Unterbringung unter Aufrechterhaltung der häuslichen Verbindung setzt voraus, dass in der vorausgegangenen Zeit die untergebrachte Person bei der Anspruch stellenden Person gelebt hat, diese bei Minderjährigen das Sorgerecht hat oder bei volljährigen Kindern zuletzt hatte und sich weiterhin um die untergebrachte Person sorgt. [...] Eine häusliche Verbindung liegt nicht mehr vor, wenn die Lebensgemeinschaft in der Wohnung der Besoldung empfangenden Person beendet worden ist, z. B. weil das Kind einen eigenen Hausstand [...] oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet hat. Die Unterbringung des Kindes muss auf Kosten der verbeamteten Person erfolgen."Zusammengefasst: Ja, auch für (volljährige) Kinder im Internat, in auswärtiger Ausbildung oder im Studium in einer anderen Stadt kann es den Familienzuschlag der Stufe 1 geben, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Wobei auch hier natürlich mögliche Konkurrenzen zum ggf. getrennt lebenden anderen Elternteil beachtet werden müssen.