Guten Tag zusammen,
für mich stellt sich aktuell folgende Frage:
Ich bin derzeit befristet auf einer Vollzeitstelle in Entgeltgruppe E11 beschäftigt und habe nun das Angebot erhalten, eine Entfristung für eine 50 %-Stelle in derselben Entgeltgruppe zu erhalten.
Da ich mich perspektivisch weiterqualifizieren möchte, spiele ich mit dem Gedanken, eine Promotion anzustreben – idealerweise in Verbindung mit meiner Tätigkeit an der Hochschule.
Geplant ist, dass diese wissenschaftliche Tätigkeit mit etwa 15 Stunden pro Woche vergütet wird. Solche Stellen sind üblicherweise mit E13 hinterlegt.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob es möglich ist, meine Linienaufgaben weiterhin im Rahmen der 50 %-E11-Stelle auszuüben und parallel dazu zusätzlich eine wissenschaftliche Tätigkeit im Umfang von ca. 30–40 % im Rahmen einer befristeten E13-Stelle (für drei Jahre bzw. bis zum Abschluss des Qualifikationsziels) aufzunehmen. Aufgabengebiete der beiden Stellen sind nicht deckungsgleich.
Eine volle E13-Stelle erscheint derzeit unrealistisch, da diese aufgrund von Sparvorgaben eher kritisch gesehen wird.
Daher meine konkreten Fragen:
Ist eine solche Konstellation mit zwei parallelen Verträgen (E11 und E13) denkbar?
Würden in diesem Fall zwei Arbeitsverträge geschlossen, aber das Einkommen gemeinsam versteuert (eine Steuerklasse)?
Wie würde sich eine solche Konstellation auf die Zeiterfassung, Urlaubsansprüche etc. auswirken?
Ich bin für jede Information und Einschätzung dankbar, um mich gut auf die anstehenden Gespräche vorbereiten zu können.
Viele Grüße
Marco