Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[TH] Rückzahlungspflicht

<< < (2/2)

Kleeblatt:
viele Antworten, aber nix genaues,
am Besten die Personalabteilung fragen
die müssen es Wissen

LiloMeier:
Ich war in Brandenburg bei der Polizei im Studium und habe mich dort nach einem Jahr entlassen lassen. Der entsprechende Rückforderungsbescheid kam dann, ich hatte aber zwischenzeitlich schon eine Zusage für eine Laufbahnausbildung in Berlin. Da Brandenburg keine eigene Regelung hat, habe ich mich in meinem Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid auf das Bundesbesoldungsgesetz berufen. Den genauen Paragraphen weiß ich jetzt nicht, aber es ist der, der regelt, wann man nicht zurückzahlen muss. Unter anderem muss man nicht zurückzahlen, wenn man "kündigt" um eine andere Ausbildung oder Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu machen. Du musst dann aber 5 Jahre im öffentlichen Dienst bleiben, egal wie. Ich habe mich dann aus der Laufbahnausbildung ebenfalls entlassen lassen, war dann ne Weile tarifbeschäftigt und wurde dann wieder verbeamtet. Ich musste meine Ernennungsurkunden und als Tarifbeschäftigte regelmäßig meine Gehaltsabrechnungen als Nachweis, dass ich weiterhin im öD bin, nach Brandenburg schicken. Dann war die Sache gegessen.

Laxra:
Danke euch :)


Habe bei mir in der jeweiligen Verordnung endlich den Absatz gefunden.
Scheint allgemein so zu sein, wie LiloMeier es beschrieben hat

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version