Autor Thema: [SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?  (Read 2360 times)

Sommer2025

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Hallo,

ich habe den Aufstiegslehrgang erfolgreich absolviert und am 01.11.2024 die Ernennungsurkunde zum Stadtinspektor A9 gD erhalten.

Die aktuelle (erneute) Dienstpostenbewertung meiner Stelle hat am 01.03.2025 als Ergebnis A 10 ergeben.

Ich arbeite bereits seit einigen Jahren auf diesem Dienstposten (es sind auch keine neuen Aufgaben dazugekommen bzw. mehr Verantwortung etc.) und für mich stellt sich die Frage, ab wann die Beförderung zum Stadtoberinspekor möglich ist.

Laut Auskunft der Personalstelle handelt es sich bei dem Laufbahnwechsel vom mD in den gD um eine Beförderung und ich muss auf die nächste Beförderung bis mindestens 01.11.2025 warten (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 LBG)

Meine Frage, wo im LBG geregelt ist, dass es sich bei dem Laufbahnwechsel um eine Beförderung handelt konnte man mir nicht beantworten.

ich hoffe, dass ich alle relevanten Informationen im Sachverhalt genannt habe und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Viele Grüße
Sommer2025

HansGeorg

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #1 am: 12.04.2025 17:10 »
Das Problem ist eher, dass diese Wartefristen meistens "interne" also keine gesetzlichen sind. Ich kenne das vom Land SH. Dort hat jedes Ministerium für seinen und den nachgeordneten Bereich (teilweise unterschiedliche) Anweisung zu Wartefristen bei Beförderungen und auch was genau eine Beförderung ist. Mal abgesehen davon hast du kein Recht darauf befördert zu werden, die können dich auch für immer in A9 lassen. Ich vermute aber mal, dass die deine Beurteilung eh abstufen und es dadurch unabhängig von den Fristen im Rahmen der Bestenauslese noch lange dauern wird, bis eine Beförderung in Betracht kommt.

Sommer2025

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #2 am: 12.04.2025 19:31 »
Hallo HansGeorg,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Ganz so negativ sind meine Aussichten auf die A10 zum Glück nicht; der Dienstherr hat mich mit der "Aussicht" auf A10 extra zu diesem Lehrgang geschickt und auch bei der neuen Dienstpostenbewertung entsprechend unterstützt. Eine Beförderung soll auch erfolgen; aber eben erst zum 01.11.2025.

Meine Frage ist nun ob dass nicht auch schon früher geht. Ich habe mich ja bewährt (spiegeln die aktuellen Bewertungen wieder) und es gibt ja die Möglichkeit, dass man nach 3 Monaten befördert werden kann, wenn man sich bewährt hat (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 LBG).

Und diese Möglichkeit soll bei mir nicht gelten, da der Laufbahnwechsel von der Personalstelle als Beförderung gesehen wird und ich nun 1 Jahr warten muss.

Deswegen suche ich hier nach Erfahrungen von anderen Beamtinnen und Beamten.

DrStrange

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #3 am: 13.04.2025 09:50 »
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NWB

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #4 am: 13.04.2025 10:11 »
Warst du im mittleren Dienst denn auch schon A9?

Sommer2025

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #5 am: 13.04.2025 10:58 »
Guten Morgen,

ja; ich war auch im mD in der Besoldungsgruppe A9 (allerdings ohne Zulage).

Gruß
Sommer 2025

NWB

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #6 am: 13.04.2025 11:39 »
Vor dem Hintergrund des erfolgten Statuswechsels vom Amtsinspektor zum Inspektor halte mit neuer Urkunde halte ich die Argumentation der Dienststelle mit der 1 jährigen Wartefrist zumindest nicht für völlig abwegig.
Da auf eine Beförderung ohnehin kein Anspruch besteht und der Wille zu einer schnelleren Beförderung nicht da zu sein scheint, halte ich die Erfolgsaussichten hier für überschaubar.
Drücke natürlich trotzdem die Daumen

Sommer2025

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #7 am: 13.04.2025 11:57 »
Hallo NWB,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Für mich fühlt es sich halt nur nicht wie eine Beförderung an ( klingt komisch; ich weiß), denn an meiner Tätigekit hat sich nach dem Lehrgang überhaupt nichts geändert. Ich habe weder neue Aufgaben dazugekommen noch mehr Verantwortung etc.

Der Wille zur Beförderung ist seitens der Dienststelle grundsätzlich da; aber halt erst nach einem Jahr. Weitere Prüfungen sind seitens der Personalstelle nicht vorgesehen.

Gruß
Sommer2025

Und

Fragmon

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #8 am: 14.04.2025 08:43 »
Wenn man die Definition des Begriffes nicht weiß, muss man ins Gesetz schauen:

SH BeamtG:
§ 22 Beförderung
(1) Beförderung ist eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen wird.
--> Somit nicht einschlägig

Vielmehr dürfte es sich aufgrund der Änderung des Amtes (i.V.m der LVO von SH) nur um eine Ernennung handeln:
§8 BeamtSTG
(1) Einer Ernennung bedarf es zur
1. Begründung des Beamtenverhältnisses,
2. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art (§ 4),
3. Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt oder
4. Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung, soweit das Landesrecht dies bestimmt.

Somit ist eine "Beförderungssperre" für mich nicht ersichtlich. Es kann aber Interne Dokumente (Eckwerte) bei euch geben, die das trotzdessen vorschreiben. Lasse dir am besten die Regelung nennen, die eine Beförderung verbietet.

Wie aber bereits von andere gesagt, selbst wenn du im Recht wärst, hättest du keinen Anspruch auf Beförderung.

Sommer2025

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Antw:[SH] Laufbahnwechsel vom mD in gD = Beförderung ?
« Antwort #9 am: 14.04.2025 20:22 »
Hallo Fragmon,

vielen Dank auch für deine Rückmeldung.

Die Regelung im § 20 Abs. 1 LBG SH ist auch mein Argument gewesen, dass es keine Beförderung sein kann (weil von A9 mD in A9 gD eingruppiert). Aber die Personalstelle hat sich darauf berufen, dass es eine Beförderung ist (ohne Angabe einer gesetzlichen Grundlage) und ich halt ein Jahr warten muss.

§ 9 Abs. 3 LBG SH spricht auch nur von einer Ernennung. Das von dir zitierte BeamtStG kannte ich bis heute nicht und werde es auch noch einmal anbringen. Danke für den Hinweis.

Es stimmt natürlich, dass ich keinen Anspruch auf eine Beförderung habe, aber es besteht ja ggf. die Möglichkeit, dass ich mich auf eine vorhandene A10 bewerbe ( da gibt es dann keine Diskussion um eine ggf fehlende Planstelle ) und dann sind 3 Monate im Zweifelsfall schneller vorbei wie es der 01.11.2025 ist.

Es bleibt also spanndend...

Schönen Abend noch
Gruß
Sommer2025