Autor Thema: Gewährung einer Zulage oder Höhergruppierung?  (Read 549 times)

daniel2148

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Hallo!

Ich stecke gerade in folgender Situation und hätte gerne eure Meinung dazu. Vielen Dank schon mal!

Ich bin Ingenieur in EG 11 Stufe 3 seit Dez 2023. Im Rahmen des Direktionsrechts wurden mir Aufgaben zu 50% im Juni 2024 übertragen, die (mündlich abgesprochen mit Personalchef, meinen Vorgesetzten, Personalentwicklung etc.) mit einer Zulage zu EG 12 gemäß Fachkräfte-Richtlinie führen sollten. Die Begründung hierfür war nicht alleine die neue Aufgabe, sondern auch mein Engagement im bisherigen Tätigkeitsfeld, welches ich ja auch noch zu 50% behalte. Zugegeben bin ich aufgrund Überbelastung (aufgrund hohem Antragsvolumen, Krankheit von Kollegen, Einarbeitung von neuen Kollegen etc.) in meinem bisherigen Tätigkeitsfeld so beansprucht gewesen, dass ich dennoch die Anweisung bekommen habe, noch nicht im mir übertragenen neuen Tätigkeitsfeld zu arbeiten (bis auf wenige Fortbildungen).

Die Zulage habe ich bislang nie erhalten, da die Personalabteilung angeblich noch etwas Schriftliches brauchte, was von meinem Vorgesetzten allerdings per Mail einen Tag nach der Besprechung im Mai 2024 mit Ankündigung, dass mir die Aufgaben ab Juni übertragen werden, geliefert wurde. Ggfs. hat das noch nicht gereicht?

Nun hat man mir eröffnet, dass die Zulage nicht gewährt werden wird. Ich arbeite ja noch nicht im Tätigkeitsfeld (was ich als Begründung natürlich verstehen kann) und zudem müsste das fachlich ganz klar begründet werden - nicht nur an mir als Person sondern auch mit Bezug zur neuen Aufgabe.

Nun bin ich mit meinen Vorgesetzten dabei, eine Strategie für das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Willen meiner direkten beiden Vorgesetzten ist klar da mich zu fördern, weil sie mich als wertvollen engagierten Mitarbeiter schätzen. Eher die Personalabteilung legt Steine in den Weg. Die Möglichkeiten die mir eingefallen sind:

  • Höhergruppierung meiner ganzen Stelle auf EG 12, wenn die 50% neue Tätigkeit EG 12 würdig sind. Eine neue Stellenbeschreibung ist hier schon fertig, die Tätigkeiten sind aber nur mit viel Wohlwollen EG 12 - vergleichbar oft EG 11.
  • Nach wie vor Zulage über die Fachkräfte-RL, was dann aber wohl genauso fachlich begründet werden muss, warum genau ich dafür geeignet bin.
  • Stufenlaufzeitverkürzung in Kombi mit EG 12, um der Anforderung gerecht zu werden, dass meine Bedingung war, die neuen Aufgaben nicht für EG 11 zu machen

Ob die Möglichkeiten überhaupt in Frage kommen, entscheidet letztendlich natürlich trotzdem die Personalabteilung. Was dort nicht gewollt ist, wird nicht gemacht. Diesen frustrierenden Eindruck habe ich leider.

Ich hätte natürlich gerne fest bewertet die EG 12. Das ist sicherer als jede Zulage. Was mich extrem stört ist die Zusage für ab Juni 2024. Die damalige Absprache nach mehrmaliger erfolgloser Ausschreibung (in EG 11) war, dass ich die neuen Aufgaben übernehme, aber nicht für EG 11. Daraufhin wurde die Zulage verabredet. Das ich aufgrund des alten Tätigkeitsfeldes dann nicht im neuen wirklich Fuß fassen kann, ist ja gar nicht meine Schuld - im Gegenteil, mit Einarbeitung, Vertretung etc. habe ich ja auch viel abgefangen. Jetzt sind wir aber fast ein Jahr weiter. Wenn ich jetzt sagen wir im Mai 2025 in EG 12 eingruppiert werden würde, würde ich bis Dezember 2026 etwas mehr verdienen mit EG12 Stufe 3, da meine Stufenlaufzeit von vorne beginnt aber ja ab Dezember 2026 bis Mai 2028 weniger, da ich ab dann EG 11 Stufe 4 hätte und das mehr ist als 12/3.

Ab Mai 2028 wäre ich dann in 12 / 4 und das würde sich natürlich deutlich bemerkbar machen und wäre dann auch mehr als vorher. Bis dahin aber nicht. Und langfristig kann man das vielleicht ausblenden, aber kurz und mittelfristig finde ich es für meine Entwicklung schon entscheidend, wie die nächsten drei Jahre sind (ich bin mit Master für meine jetzige Stelle in der Theorie eh überqualifiziert).

Die beste Möglichkeit wäre tatsächlich eine Eingruppierung in EG 12 mit Stufenlaufzeitverkürzung nach Stufe 4 schon eher als 3 Jahre. Zum Beispiel ab Dezember 2026, wie ich es in EG 11 oder mit Zulage ja auch gehabt hätte. Die Begründung meiner Vorgesetzten ist allerdings, dass dies schon sehr viel verlangt sei. Denn dann wäre ich ja in EG 12 (unbefristet) + Stufenlaufzeitverkürzung. Alleine die EG 12 wären schon "toll" genug.
Verstehe ich - dennoch fühlt es sich irgendwie unfair an. Denn die Zulage ab Juni 2024 - wenn sie geklappt hätte - wäre ja viel attraktiver als z.B. EG 12 ab Mai 2025. Es fühlt sich ein wenig so an, wie wenn meine "Bedingung", die neuen Aufgaben aber nicht für EG 11 zu machen, für die nächsten drei Jahre kaum merklich berücksichtigt werden würde. 

Welches Vorgehen würdet ihr an meiner Stelle forcieren wollen? 

Danke!